Nachts festgenommen worden, durfte keinen Anwalt anrufen 15 Stunden lang

| 30. Mai 2007 22:49 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Verhaftung und Schikane durch eine Staatsanwältin?

Um sich gegen dieses Vorgehen zu wehren, sollten Sie Strafanzeige wegen Nötigung, Freiheitsberaubung im Amt und ggf. Körperverletzung gegen die beteiligten Polizisten und die Staatsanwältin erstatten. Zusätzlich ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Eingabe an den Generalstaatsanwalt mit dem Ziel der Entziehung des Falls von der bisherigen Sachbearbeiterin sinnvoll. Die Verteidiger sollten weiterhin auf Akteneinsicht drängen und diese notfalls gerichtlich durchsetzen.

10 Kripobeamte warteten heute Nacht vor meiner Wohnung um mich auf Anweisung einer Staatsanwältin zu verhaften.

Mir wurde nicht gesagt um was es ging. Ich durfte meinen Anwalt nicht verständigen oder anrufen lassen. Nach 15 Stunden kam ich wieder frei.

Ein Kripobeamter hat sich noch über mich amüsiert und gesagt, "wäre doch wohl nicht so schlimm bei uns", das "Brot würde doch gut schmecken"

Habe dann rausgefunden, ging um eine alte Sache (Betrug) die seit 6 Jahren anhängig ist, jedoch nie Anklage erhoben wird, da diese Sache schon einmal nach § 170.2 (von der selben Staatsanwältin) eingestellt wurde. Aber sie eröffnete wieder nur um mich zu ärgern ohne jemals anzuklagen. Akteneinsicht bekommen meine Anwälte seit 4 Jahren keine.

Wie kann ich mich gegen diese Menschenrechtsverletzung wehren?

Ich werde die Polizisten wegen Nötigung und Freiheitsberaubung im Amt anzeigen. Ebenso den Staatsanwältin. Außerdem Dienstaufsichtsbeschwerde, weil ich meinen Anwalt nicht anrufen durfte.

Was kann ich sonst noch tun? Ich habe 4 Kilo in einer Nacht verloren.

Natürlich habe ich Rat meiner Anwälte, aber bin für jeden weiteren Tipp dankbar, da ich seit 1989 nicht mehr straffällig wurde aber immer noch wie ein Staatsfeind verfolgt werde.
31. Mai 2007 | 08:31

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


da die Verhaftung nach Ihrer Schilderung allein auf Veranlassung der STAin, also ohne richterlichen Beschluss durchgeführt worden ist, sollten Sie hier die von Ihnen schon angedachten Schritte einleiten.

Gleichzeitig sollten Sie auch beim Generalstaatsanwalt eine Eingabe dergestalt machen, dass die Sachbearbeiterin der Vorgang entzogen wird. Auch wenn ein "Befangenheitsantrag" gegenüber der Staatsanwältin nicht so einfach möglich ist, besteht hier die Wahrscheinlichkeit, dass die Generalstaatsanwaltschaft dann den Vorgang bei dieser Sachbearbeiterin abzieht.

Bezüglich des Gewichtsverlustes ist mir zwar nicht so ganz klar, wie es dazu gekommen ist, aber hier könnte dann auch der weitere Tatbestand der Körperverletzung vorliegen, der daneben dann auch zivilrechtliche Ersatzansprüche, wie auch die unzulässige Festnahme, nach sich ziehen könnte.

Nicht nachvollziehbar ist, warum Ihnen der Anruf beim Anwalt nicht gestattet worden ist und diesem seit vier Jahren Akteneinsicht vorenthalten wird. Hier besteht natürlich für den Kollegen die Möglichkeit, die Akteneinsicht, ggfs. über eine richterliche Entscheidung durchzusetzen.

Erst nach Akteneinsicht kann dann zum eigentlichen Vorwurf abschließend Stellung genommen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 31. Mai 2007 | 14:35

Ich habe die Polizeibeamten nun wegen Nötigung und Freiheitsberaubung im Amt angezeigt. Ebenso die "Schließer" im Polizeipräsidium. Ich konnte nun mit dem Sekretär des Innenministers telefonieren, welcher mir versprochen hat, sich um den Fall zu kümmern. Die Festnahme erfolgte durch 8 Polizisten der SOKO. Der Gewichtsverlust kam durch die Aufregung, weil man mich im Unklaren gelassen hat. Eine Kopie der Akte sende ich an Pro Justicia nach Heidelberg wo man sich genau mit solchen polizeilichen Übergriffen befasst.

Geschäftsräume wurden übrigens auch wegen "Gefahr in Verzug" durchsucht, obwohl das Verfahren uralt ist und schon einmal eingestellt war.

Meine Nachfrage zum rechtlichen Gehör: Ich bitte seit 2004 um eine Vernehmung bei der Staatsanwältin. Diese wird mir immer verweigert. Habe ich nicht ein Recht darauf, vernommen zu werden um zu der Sache nach so vielen Jahren mal auszusagen? Die Staatsanwältin sagt, das ginge nur über meinen Anwalt schriftlich.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Mai 2007 | 15:23

Ein "Recht auf Vernehmung" können Sie so nicht geltend machen, da die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren allein die sogenannte "Herrin des Verfahrens" (in Ihrem Fall sogar wörtlich genommen) ist und daher auch das Gespräch -wenn auch für mich unverständlich- ablehnen kann.

Allerdings ist mir auch etwas unverständlich, warum Sie dann nicht über den Anwalt eine schriftliche Eingabe machen. Diese hätte den Vorteil, dass die Aussage genaustens vorab geprüft werden kann, ohne dass ggfs. emontional etwas "Falsches" ausgesagt wird.

Voraussetzung ist und bleibt aber die vorherige Akteneinsicht, um überhaupt den konkreten Vorwurf zu kennen. Hierauf sollte der Anwalt drängen.

Viel Glück!

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