Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
um die Antwort auf Ihre Fragen müssen Sie sich durch Inaugenscheinnahme des Nachlasses selbst kümmern, d. h. Unterlagen über die Bankverbindung und das weitere Vermögen werden am letzten Wohnsitz des/der Erblasser/s/in zu finden sein. Den Hausschlüssel werden Sie möglicherweise vom Krankenhaus/Pflegeheim/Beerdigungsinstitut erhalten, das die persönlichen Gegenstände des/der Erblasser/s/in in Verwahrung genommen hat. Ansonsten können Sie auch – nach Absprache mit den Miterben – das Haus aufbrechen lassen und ein neues Schloss einsetzen lassen.
Als Miterbe erhalten Sie kein Nachlassverzeichnis, da es nunmehr Ihr eigenes Vermögen ist, das Ihnen gemeinsam mit den Miterben gehört.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
um die Antwort auf Ihre Fragen müssen Sie sich durch Inaugenscheinnahme des Nachlasses selbst kümmern, d. h. Unterlagen über die Bankverbindung und das weitere Vermögen werden am letzten Wohnsitz des/der Erblasser/s/in zu finden sein. Den Hausschlüssel werden Sie möglicherweise vom Krankenhaus/Pflegeheim/Beerdigungsinstitut erhalten, das die persönlichen Gegenstände des/der Erblasser/s/in in Verwahrung genommen hat. Ansonsten können Sie auch – nach Absprache mit den Miterben – das Haus aufbrechen lassen und ein neues Schloss einsetzen lassen.
Als Miterbe erhalten Sie kein Nachlassverzeichnis, da es nunmehr Ihr eigenes Vermögen ist, das Ihnen gemeinsam mit den Miterben gehört.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt