Nach MPU Anzeige von altem Delikt

22. April 2025 08:45 |
Preis: 50,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe am 08.01.2025 erfolgreich meine MPU bestanden wegen Straftaten/Anpassungsproblematik

-Illegales straßenrennen mit Gefährdung des straßenverkehrs
-Fahren ohne Fahrerlaubnis

nun meine Frage :

Was wäre wenn ich nun angezeigt werde wegen eines Diebstahls am KFZ werde was 1 1/2 Jahre vor der MPU war, ABER es ein halbes Jahr nach meiner letzen aktenkundigen verurteilung war (fahren ohne Fahrerlaubnis)

ps. ich war 2019 schonmal auffällig wegen diebstahl am kfz (verurteilung 2021 , in der akte als getilgt markiert)

kann es dann auswirkungen auf meine positive MPU oder fahrerlaubnis haben? ich meine das Delikte wäre ja dann (wenn es tatsächlich zu einer verurteilung kommt) lange vor der MPU (1 1/2 Jahre ca)

ich habe mal etwas von einer langzeitbewährungsfrist von einem Jahr gehört, also wenn die straftat 1 jahr vor der MPU geschehen ist dass das dann als Nicht aktuell und auschlaggebend ist für die positive MPU



mfg
22. April 2025 | 14:42

Antwort

von


(2337)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


[b]I.[/b]

Sie haben am 08.01.2025 erfolgreich die MPU bestanden, die wegen folgender Straftaten angeordnet wurde:

- Illegales Straßenrennen mit Gefährdung des Straßenverkehrs

- Fahren ohne Fahrerlaubnis


[b]II.[/b]

Nun steht eine mögliche Anzeige wegen Diebstahls am Kraftfahrzeug im Raum, der etwa 1,5 Jahre vor der MPU begangen wurde, aber erst jetzt bekannt wird. Bereits 2019 waren Sie wegen eines ähnlichen Delikts auffällig und wurden 2021 verurteilt; dieser Eintrag ist jedoch bereits getilgt.

Rechtliche Bewertung

1. Auswirkungen einer neuen Straftat auf die Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisbehörde kann gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Dies kann auch aufgrund von Straftaten geschehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, sofern diese Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen.

2. Zeitpunkt der Tat und Bekanntwerden

Entscheidend ist, dass die fragliche Straftat vor der MPU begangen wurde, aber erst nach der MPU bekannt wird. In solchen Fällen kann die Behörde überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Entscheidung tatsächlich vorlagen.

3. Rücknahme oder Widerruf der Fahrerlaubnis

Gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt, hier die Erteilung der Fahrerlaubnis, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit zurückgenommen werden.

Eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat.

Ein Widerruf nach § 49 VwVfG ist möglich, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die die Behörde zu einer anderen Entscheidung veranlasst hätten.

Da die Tat vor der MPU begangen wurde, aber erst nach der Erteilung der Fahrerlaubnis bekannt wird, könnte die Behörde argumentieren, dass die Fahrerlaubnis unter falschen Voraussetzungen erteilt wurde.

4. Tilgungsfristen und Verwertungsverbote

Die Verwertung von früheren Verurteilungen unterliegt den Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

Wenn eine Verurteilung getilgt ist, darf sie zu Ihrem Nachteil grundsätzlich nicht mehr herangezogen werden (§ 51 BZRG). Allerdings betrifft dies nur bereits getilgte Eintragungen. Da die neue Straftat noch nicht verurteilt ist, greift hier kein Verwertungsverbot.

5. Langzeitbewährungsfrist

Die von Ihnen erwähnte Langzeitbewährungsfrist von einem Jahr bezieht sich auf die Beurteilung der Verhaltensänderung in der MPU.

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung sehen vor, dass bei bestimmten Delikten eine einjährige Bewährungszeit ohne weitere Auffälligkeiten als Mindestanforderung für eine positive Prognose gilt. Wenn jedoch im Nachhinein bekannt wird, dass innerhalb dieser Frist doch Straftaten begangen wurden, kann dies die positive Einschätzung der MPU infrage stellen.



[b]III.[/b]

Fazit

Wenn es zu einer Verurteilung wegen des Diebstahls am Kraftfahrzeug kommt und diese Tat in den für die MPU relevanten Beurteilungszeitraum fällt, kann dies durchaus Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben.

Die Fahrerlaubnisbehörde könnte die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erneut prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die bis zum Widerruf der Fahrerlaubnis reichen können.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell geprüft wird.

Die konkreten Umstände der Tat, Ihr bisheriges Verhalten seit der MPU und mögliche Reue- und Rehabilitationsbemühungen werden dabei berücksichtigt.



[b]IV.[/b]

Empfehlung

Ich empfehle Ihnen dringend, bereits jetzt einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Interessen zu wahren. Gemeinsam können Sie eine Strategie entwickeln, um die möglichen Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis zu minimieren.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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