MwSt.

30. Dezember 2006 15:58 |
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Steuerrecht


Hallo,

ich habe einen LKW verkauft der nach Rußland exportiert wurde ( mit ordnungsgemäßen Ausfuhrerklärung), es stellte sich aber herraus das die Käuferin in Deutschland Wohnhaft ist. Bin ich berechtigt die MwSt. zu Berechnen und gegebenenfals einzuklagen? Welche Erfogsmöglichkeiten habe ich? Das Finanzamt hat von mir die MwSt. zurück gefordert.

MfG

Wolfgang Mühlenfeld
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer wird zuerst einmal zu prüfen sein, ob Sie umsatzsteuerlicher Unternehmer sind und den LKW im Rahmen Ihres Unternehmers veräußert haben.
Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, bräuchten Sie sich über die Umsatzsteuer keine Gedanken machen, da bereits das Fehlen dieser Voraussetzung zur Nichtsteuerbarkeit des Umsatzes in Deutschland führen würde.

Der Ort der Lieferung, die als solche vorliegen wird, da Sie einem Anderen die Verfügungsmacht an einer Sache verschaffen, liegt dort, wo die Lieferung beginnt.
In diesem falle wird dies im Inland sein, so dass bei zusätzlichem Vorliegen der obigen Voraussetzung ein steuerbarer Umsatz wird vorliegen.

Hinsichtlich der Steuerpflicht bzw. –freiheit liegt eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung in ein Drittland vor, da das Fahrzeug auch durch die ordnungsgemäßen Ausfuhrpapiere das Land der Bundesrepublik in Richtung Russland verlässt.
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wobei noch auf den Lieferungsempfänger hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit abgestellt werden müsste, liegt schon deswegen nicht vor, da Russland nicht zum Gemeinschaftsgebiet gerechnet wird.
Somit müsste eine in Deutschland steuerbare, aber umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegen, so dass keine Umsatzsteuer erhoben werden darf.
Auf den Wohnsitz der Käuferin wird nicht abgestellt, solange der LKW das Bundesgebiet in Richtung Russland verlässt.
Somit ist es etwas befremdlich, warum das Finanzamt Umsatzsteuer erhoben hat.
Ich möchte Ihnen gerne anbieten, mir dies gelegentlich der zusätzlichen kostenfreien Nachfrage mitzuteilen.

Ich hoffe, Ihnen insbesondere auch bezogen auf Ihren Einsatz weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
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