Mutter hat neu geheirat

24. Mai 2013 23:25 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Hallo!
meine Eltern haben sich vor ca. 12 Jahren getrennt. Meine Mutter hat das Haus bekommen, mit der Bedingung meinem Vater 30000 Euro in Raten zu zahlen.
Jeden Monat 250 Euro. Während dessen lernte meine Mutter einen neuen Mann kennen, der vor 9 Jahren bei ihr einzog. Vor ca. 3 Jahren heiratete sie diesen Mann. Im Grundbuch wurde mein Vater nach einer Resteinmalzahlung komplett ausgezahlt und ausgetragen. Jetzt steht meine Mutter alleine im Grundbuch. Ihr jetziger Mann arbeitete während dieser Zeit nie. Lediglich geringe Beträge steuerte aus seiner Rente von ca. 750 Euro bei. Meine Frage jetzt: Wer erbt unser Familienhaus wenn meine Mutter stirbt? Hat der neue Mann Rechte auf das Haus? Es gehörte ja meiner Mutter schon vor der Eheschließung. Wäre ein nachträgliches Testament sinnvoll? Sie steht auch jetzt alleine im Grundbuch.
25. Mai 2013 | 02:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wer erbt unser Familienhaus wenn meine Mutter stirbt? Hat der neue Mann Rechte auf das Haus? Es gehörte ja meiner Mutter schon vor der Eheschließung.

Wenn Ihre Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, also kein Ehevertrag, besteht, dann erbt der Mann Ihrer Mutter ½ und der Rest entfiele auf Sie und Ihre Geschwister, sofern vorhanden.
Dies ist unabhängig davon, ob das Haus mit in die Ehe gebracht wurde oder nicht, da für den Nachlasswert nur das Vermögen Ihrer Mutter entscheidend ist. Woher dieses stammt oder wann dieses bis zum Tode erworben wurde, ist grds. irrelevant.

Wäre ein nachträgliches Testament sinnvoll?

Sofern Ihre Mutter nicht wünscht, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und ihr Mann die Hälfte des Hauses erbt, wäre ein Testament in jedem Fall sinnvoll. Darin könnte Ihre Mutter bspw. Sie als Alleinerben einsetzen und hierbei ggf. ein Wohnrecht für den Mann verfügen oder andersherum.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen

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