25. Mai 2013
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02:37
Antwort
vonRechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel: 03641 2692037
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E-Mail: dweise@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wer erbt unser Familienhaus wenn meine Mutter stirbt? Hat der neue Mann Rechte auf das Haus? Es gehörte ja meiner Mutter schon vor der Eheschließung.
Wenn Ihre Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, also kein Ehevertrag, besteht, dann erbt der Mann Ihrer Mutter ½ und der Rest entfiele auf Sie und Ihre Geschwister, sofern vorhanden.
Dies ist unabhängig davon, ob das Haus mit in die Ehe gebracht wurde oder nicht, da für den Nachlasswert nur das Vermögen Ihrer Mutter entscheidend ist. Woher dieses stammt oder wann dieses bis zum Tode erworben wurde, ist grds. irrelevant.
Wäre ein nachträgliches Testament sinnvoll?
Sofern Ihre Mutter nicht wünscht, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und ihr Mann die Hälfte des Hauses erbt, wäre ein Testament in jedem Fall sinnvoll. Darin könnte Ihre Mutter bspw. Sie als Alleinerben einsetzen und hierbei ggf. ein Wohnrecht für den Mann verfügen oder andersherum.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen