Musterschutz Tasse

9. Februar 2024 13:16 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich habe im Internet für unseren Verein Tassen gekauft .
Aufdruck eines deutschen Waffen Herstellers.
Da nicht alle Tassen benötigt wurden
habe ich diese auf Ebay verkauft.
Es waren ca 40 Tassen.
Nun wurde das Angebot bei Ebay gesperrt
Wegen Geistigen Eigentums
Was passiert jetzt mit mir ?

10. Februar 2024 | 19:10

Antwort

von


(1255)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
Guten Abend,

zunächst gilt es festzustellen, ob tatsächlich gegen bestehende Markenrechte verstoßen wurde.

Wenn dies zu bejahen ist (weil Sie etwa ohne Zustimmung des Markeninhabers handelten), kann es sich anbieten, eine sogenannte vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies ist jedoch nur so lange möglich, bis Sie eine Abmahnung erhalten haben. Insoweit ist es entscheidend, dass Sie bei Erhalt der Nachricht von eBay schnellstmöglich reagieren.
Wenn Sie bereits eine Abmahnung des Markeninhabers (sprich des Waffenherstellers) erhalten haben, können Sie keine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Abmahnungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Insoweit dürfte sich vor allem eine schnelle Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz anbieten.
Vor Ausspruch einer Abmahnung durch den Markenrechtsinhaber müssen Sie nämlich nur die Anwaltskosten Ihres eigenen Anwalts, nicht aber die der Gegenseite tragen.

Die nachfolgend zitierten eBay-Grundsätze gelten im Übrigen unabhängig von den markenrechtlichen Implikationen infolge einer drohenden Abmahnung:

https://www.ebay.de/help/policies/listing-policies/selling-policies/intellectual-property-vero-program?id=4349

Beste Grüße


ANTWORT VON

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