Mündlicher Vertrag an Bedingungen geknüpft, vom Käufer nicht eingehalten

| 17. September 2018 16:06 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
vor 6 Jahren musste ich aus persönlichen Gründen meinen Hund verkaufen. Wir haben lediglich einen mündlichen Vertrag abgeschlossen, der allerdings an die Bedingung geknüpft war, dass ich den Hund weiterhin sehen darf. Genau gesagt war von „gemeinsamen Spaziergängen" die Rede. Nach mehrmaligen Kontaktaufnahmen kam entweder keine Reaktion oder ich wurde hingehalten. Jetzt wurde mir endgültig mitgeteilt, dass die Käufer den Kontakt nicht wünschen.
Habe ich die Möglichkeit meinen Hund wieder zu bekommen?
17. September 2018 | 17:14

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage,

"Habe ich die Möglichkeit meinen Hund wieder zu bekommen?",

wie folgt beantworten:

Sie könnten Ihren Hund nur zurückbekommen, wenn der Vertrag nichtig ist oder Sie ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht haben.

Für eine Nichtigkeit des Vertrages ist nichts ersichtlich.

Ein vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht werden Sie nicht beweisen können, wenn die andere Seite ein solches bestreitet.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wenn die Gegenseite sich auch nach Mahnung vertragswidrig verhält, d.h. "gemeinsame Spatziergänge" nicht zulässt. Die Pflichtverletzung des Käufers müssen Sie aber beweisen.

Dies wird Ihnen aber - wenn es keine Zeugen und weil es lediglich eine mündliche Absprache gibt - nicht gelingen, wenn die Gegenseite die Vereinbarung eines solches Besuchsrechtes bestreitet.

Rechtlich besteht ein solches dann praktisch nicht, sodass Sie Ihren Hund leider nicht zurückerhalten können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 19. September 2018 | 08:49

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