Mündlichen Anhörung alter fall...

6. Januar 2013 14:25 |
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Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo ...

Ich bin seit 2011 20 November auf Bewährung weil ich einen Wohnungseinbruchdiebstahl begannen habe. Hab meine Dinge erfüllt Strafe gezahlt habe kontakt zu meinen Bewährungshelfer...
Jetzt war am Freitag ein Brief vom Amtsgericht drin das ich am 16ten einen Termin habe es steht genau drin : " Sehr geehrter Herr.......
in oben bezeichneter Sache (Wohnungseinbruchdiebstahl wo ich meine strafe schon bekommen habe) ist Termin zur mündlichen Anhörung bestimmt worden..
Was bedeutet das um was geht es da ist das ein bewährungswiderruf oder wie?

Grüße
Rick321
6. Januar 2013 | 15:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:





Frage 1:
"Was bedeutet das um was geht es da ist das ein bewährungswiderruf oder wie?"


Nach Ihrer Schilderung ist dies die Vorstufe zum Bewährungswiderruf.

Wenn Sie nach der Tat keine weitere Taten begangen haben, müssten Sie schon gegen Auflagen oder Weisungen verstoßen haben. Dies ergibt sich aus § 453 I Satz 3 StPO.

Da Ihnen ein Bewährungshelfer bestellt wurde, sollten Sie sich an diesen wenden und auf die Anhörung verweisen. Dieser kann Ihnen dann auch den genauen Grund für die Anhörung nennen.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Raphael Fork

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