Mobilfunkvertrag kündigen

5. Oktober 2025 11:06 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Seit 1993 habe ich einen geschäftlichen Mobilfunkvertrag mit Vodafone. Der Vertrag hatte verschiedene Variationen, aber alle mit gleicher Telefon- und Kundennummer. Der Vertrag hatte immer eine Laufzeit von 2 Jahren und wurde regelmäßig verlängert, zuletzt im April mit Laufzeitende 29.4.2027.
Nun habe ich meinen Betrieb zum 31.7.2025 geschlossen und wollte auch den Mobilfunkvertrag wegen Wegfall der Betriebsgrundlage beenden. Zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung war die Schließung noch nicht abzusehen. Die Firma und die Adresse auf deren Namen der Vertrag lief, ist erloschen, ich war nur der Rechnungsempfänger. Die Firma Vodafone weigert sich nun meine Vertragskündigung zu akzeptierten und möchte den Vertrag auf mich privat weiterlaufen lassen. Muss ich das hinnehmen? Im privaten Bereich gibt es erhebliche günstigere Verträge, derentwegen mich Vodafone aus dem Vertrag nicht entlässt.
Vielleicht noch wichtig: Ich habe keinerlei Sonderleistungen (z.B. Telefon) aus dem Vertrag erhalten, die ggf. noch bezahlt werden müssten.
5. Oktober 2025 | 11:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Schilderung betrifft die Frage, ob Sie nach Schließung Ihres Betriebs und Erlöschen der Firma weiterhin an den geschäftlichen Mobilfunkvertrag mit Vodafone gebunden sind, insbesondere wenn Vodafone den Vertrag auf Sie als Privatperson umstellen möchte.

1. Vertragliche Bindung und Laufzeit

Mobilfunkverträge mit einer festen Laufzeit – wie in Ihrem Fall 2 Jahre, zuletzt verlängert bis 29.04.2027 – sind grundsätzlich einzuhalten. Die ordentliche Kündigung ist nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen möglich. Eine vorzeitige Beendigung ist nur ausnahmsweise möglich, etwa bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 314 BGB).

2. Betriebsaufgabe und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Die Schließung Ihres Betriebs und das Erlöschen der Firma stellen grundsätzlich keinen automatischen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrags dar. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) greift nur, wenn Umstände vorliegen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die Erfüllung des Vertrags für eine Partei unzumutbar machen. Die bloße Betriebsaufgabe ist nach der Rechtsprechung jedoch regelmäßig kein solcher Fall, da das unternehmerische Risiko beim Vertragspartner liegt.

Kapitalgesellschaften: Bei Liquidation ist ein Sperrjahr vorgesehen, in dem alle Vertragsbeziehungen zu beenden und abzuwickeln sind. Nach Ablauf des Sperrjahres und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister kann die Gesellschaft keine Rechte und Pflichten mehr begründen. Dennoch bleibt der Vertrag bis zur ordentlichen Kündigung bestehen, sofern keine Sonderregelung vereinbart wurde.

Sonderkündigungsrecht: Ein solches besteht nur, wenn es ausdrücklich im Vertrag oder in den AGB vorgesehen ist (z.B. bei Umzug oder Betriebsaufgabe). Fehlt eine solche Regelung, bleibt nur die ordentliche Kündigung.

3. Vertragsübernahme auf Privatperson

Vodafone kann nicht einseitig verlangen, dass Sie den geschäftlichen Vertrag als Privatperson fortführen. Der Vertrag wurde mit der Firma geschlossen, nicht mit Ihnen persönlich. Nach Erlöschen der Firma ist der Vertragspartner nicht mehr existent. Eine Vertragsübernahme oder Umstellung auf Sie als Privatperson bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Ohne diese Zustimmung kann Vodafone den Vertrag nicht auf Sie übertragen.

4. Pflichten nach Betriebsaufgabe

Da Sie keine Sonderleistungen erhalten haben, die noch zu bezahlen wären, besteht keine Verpflichtung, den Vertrag privat weiterzuführen. Sie sind lediglich verpflichtet, die vertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten und bis zum Vertragsende die vereinbarten Entgelte zu zahlen, sofern keine außerordentliche Kündigung möglich ist.

5. Empfehlung zum weiteren Vorgehen

Prüfen Sie, ob in den Vertragsunterlagen oder den AGB ein Sonderkündigungsrecht bei Betriebsaufgabe vorgesehen ist.
Teilen Sie Vodafone schriftlich mit, dass die Firma erloschen ist und Sie einer Vertragsübernahme auf Ihre Privatperson nicht zustimmen.
Fordern Sie Vodafone auf, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu beenden und keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Zahlen Sie bis zur wirksamen Vertragsbeendigung die vereinbarten Entgelte, um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

6. Zusammenfassung

Sie müssen die Fortführung des geschäftlichen Mobilfunkvertrags als Privatperson nicht hinnehmen, wenn Sie dem nicht zustimmen. Vodafone kann den Vertrag nicht einseitig auf Sie übertragen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ist nur möglich, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht, was bei Betriebsaufgabe in der Regel nicht der Fall ist. Andernfalls bleibt nur die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

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