10. August 2013
|
16:11
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage ist natürlich, wer die Rechnungen bezahlt hat.
Sie sollten die Forderung zurückweisen und Vodafone an den Rechnungszahler verweisen. Dies muss ja auch den Vertrag abgeschlossen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
10. August 2013 | 16:38
Die Forderungen werde ich natürlich zurückweisen . Ich weiß aber auch was von Vodafone kommen wird dass ich der Vertragspartner bin und das Geld von mir haben wollen obwohl ich nie etwas unterschrieben habe .
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10. August 2013 | 16:50
Prüfen Sie bzw. lassen prüfen, wer die Rechnungen bezahlt hat.
Gegen diese Person soll dann Anzeige erstattet werden, weil diese Person dann offenbar den Vertrag abgeschlossen hat.