Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ob in Ihrem Fall tatsächlich "Mobbing" vorliegt, kann ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht beurteilt werden, erscheint aber nach Ihren Schilderungen fraglich. Sollte Sie dennoch gemobbt werden, so müsste Ihr Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorgepflicht entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Hierzu müssten Sie aber zwangsläufig ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.
Sollten Sie tatsächlich eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten, so können Sie sich selbstverständlich dagegen wehren. Zwar ist es durchaus so, dass auch die Nichterreichung von vereinbarten Zielen negative arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen können, jedoch nicht schon allein deshalb weil die Ziele nicht erreicht wurden. Ein Kündigungsgrund wäre z.B. nur dann gegeben, wenn man Ihnen vorwerfen könnte, dass Sie nicht unter angemessener Aussschöpfung Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten würden. Ein Anhaltspunkt hierfür könnte die dauerhafte Unterschreitung der Durchschnittsleistung von vergleichbaren Mitarbeitern sein. Sie müssten dann jedoch zuvor abgemahnt werden.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass Sie grundsätzlich einen Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Erörterung Ihrer Leistungen und deren Bewertung haben. Der Arbeitgeber schuldet Ihnen zudem eine sachgerechte Durchführung des in der Zielvereinbarung vorgesehenen Verfahrens.
Da hier dringender Klärungsbedarf besteht, rate ich Ihnen demnach dazu, ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, um Ihre Leistungen und deren Bewertung zu besprechen. Hierbei sollten insbesondere die Gründe besprochen werden, wegen denen die vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden konnten. Sie sollten dabei auch auf Gründe hinweisen, die Ihre Ursache bei dem Arbeitgeber haben (z.B. fehlende Weitergabe von Informationen, Abgrenzung Ihrereseits). Auf Basis dieses Gesprächs sollte versucht werden, eine Lösung mit Ihrem Arbeitgeber zu finden (z.b. Anpassung der Zielvereinbarungen)
Sollte eine Lösung nicht möglich sein und Sie eine Kündigung erhalten, so sollten Sie sich (mit anwaltlicher Hilfe!) hiergegen wehren.
Auch im Vorfeld eines Gesprächs mit Ihrem AG wäre es Ihnen zu empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da hier zunächst eine umfassende Überprüfung Ihres Einzelfalls und auch des zugrundeliegenden Arbeitsvertrags erfolgen müsste. Erst dann könnte eine abschließende Beurteilung und Handlungsstrategie (auch bzgl. des von Ihnen erwähnten Mobbings) getroffen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Weckemann
Rechtsanwalt
C-G-W Rechtsanwälte
Tel: 07251/3924430 Fax: 07251/3924431
Mail: info@c-g-w.de
www.c-g-w.de
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ob in Ihrem Fall tatsächlich "Mobbing" vorliegt, kann ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht beurteilt werden, erscheint aber nach Ihren Schilderungen fraglich. Sollte Sie dennoch gemobbt werden, so müsste Ihr Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorgepflicht entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Hierzu müssten Sie aber zwangsläufig ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.
Sollten Sie tatsächlich eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten, so können Sie sich selbstverständlich dagegen wehren. Zwar ist es durchaus so, dass auch die Nichterreichung von vereinbarten Zielen negative arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen können, jedoch nicht schon allein deshalb weil die Ziele nicht erreicht wurden. Ein Kündigungsgrund wäre z.B. nur dann gegeben, wenn man Ihnen vorwerfen könnte, dass Sie nicht unter angemessener Aussschöpfung Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten würden. Ein Anhaltspunkt hierfür könnte die dauerhafte Unterschreitung der Durchschnittsleistung von vergleichbaren Mitarbeitern sein. Sie müssten dann jedoch zuvor abgemahnt werden.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass Sie grundsätzlich einen Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Erörterung Ihrer Leistungen und deren Bewertung haben. Der Arbeitgeber schuldet Ihnen zudem eine sachgerechte Durchführung des in der Zielvereinbarung vorgesehenen Verfahrens.
Da hier dringender Klärungsbedarf besteht, rate ich Ihnen demnach dazu, ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, um Ihre Leistungen und deren Bewertung zu besprechen. Hierbei sollten insbesondere die Gründe besprochen werden, wegen denen die vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden konnten. Sie sollten dabei auch auf Gründe hinweisen, die Ihre Ursache bei dem Arbeitgeber haben (z.B. fehlende Weitergabe von Informationen, Abgrenzung Ihrereseits). Auf Basis dieses Gesprächs sollte versucht werden, eine Lösung mit Ihrem Arbeitgeber zu finden (z.b. Anpassung der Zielvereinbarungen)
Sollte eine Lösung nicht möglich sein und Sie eine Kündigung erhalten, so sollten Sie sich (mit anwaltlicher Hilfe!) hiergegen wehren.
Auch im Vorfeld eines Gesprächs mit Ihrem AG wäre es Ihnen zu empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da hier zunächst eine umfassende Überprüfung Ihres Einzelfalls und auch des zugrundeliegenden Arbeitsvertrags erfolgen müsste. Erst dann könnte eine abschließende Beurteilung und Handlungsstrategie (auch bzgl. des von Ihnen erwähnten Mobbings) getroffen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Weckemann
Rechtsanwalt
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