Miteigentum Teileigentum Sondereigentum
| 20. Dezember 2020 17:08
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Preis:
45,00 €
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Hallo,
wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Obergeschoss drei Mansardenzimmer. Eins gehört mir, das Andere Partei A, das Andere B.
Eine gemeinschaftliche Toilette ist oben für alle drei Parteien vorhanden und gilt als Teileigentum von uns drei.
In einer Eigentümerversammlung hatte der ehemaliger Eigentümer meiner Wohnung vor einigen Jahren auf die Nutzung der Toilette verzichtet, um die Nebenkosten nicht zu tragen und weil Partei B sie alleine nutzen und auch darin investieren wollte. Dies wurde im Beschluss festgehalten. Zu dem Zeitpunkt stand Partei A's Wohnung noch leer, also musste B sich nur von einer Partei die Nutzung zusagen lassen.
Dann kaufte ich die Wohnung und in meinem notariellen Kaufvertrag steht; Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und der Hausverwaltung getroffen wurden, werden vom Käufer so übernommen. Ich habe nie einen Schlüssel zu diesem WC besessen und weiß nicht einmal, wie es da aussieht, habe aber auch nie hinterfragt, wer was nutzen darf.
Einige Zeit danach kaufte Partei A die Wohnung und sagte zum B, ich will aber das WC mit nutzen. Daraufhin hat B gesagt, dann nutzen Sie sie alleine, ich will mir keine Toilette teilen. B besitzt aber noch immer einen Schlüssel zum besagten Zimmer.
Partei B und ich nutzen die Toilette jedoch nicht.
Partei A, wohnt nicht selber in ihrer Wohnung, sondern ihr Mieter ist ihr Bruder. Der wiederum vermietet sein Mansardenzimmer und seine immer wieder wechselnden Untermieter nutzen die unsere gemeinsame Toilette.
Nun ist in der Gemeinschaftstoilette ein Wasserschaden entstanden, nachdem der Bruder von Partei A nach eigener Aussage in der Toilette einen Spülbecken selbst ausgetauscht hat.
Den Schaden habe ich unten in meiner Wohnung in zwei Zimmer und teilweise im Mansardenzimmer abbekommen.
Seine Untermieterin hat keine Versicherung. Partei A's Bruder streitet inzwischen ab, den Spülkasten ausgetauscht zu haben, obwohl er es mir zuvor selbst erzählt hatte und möchte, dass wir drei Eigentümer bzw. unsere Versicherungen den Schaden tragen und das Problem ganz schnell beheben, damit die Untermieterin wieder das WC nutzen kann.
Auf meinen Hinweis, er vermiete seit Jahren meinen Teileigentum, ohne mein Erlaubnis, sagte Partei A; er vermiete nur sein Mansardenzimmer. Klar nutze die Untermieterin die Toilette, aber sie müsse wie ein Besucher gesehen werden. Und dafür zahle er ja auch alleine die Nebenkosten.
Partei B wurde zwar damals die Nutzung überlassen, jedoch nicht die Vermietung.
Ich will mir auch keine Toilette teilen aber auch ungern für A's Bruder die Nebenkosten mittragen. Aber erlaube ich eine Vermietung durch A, wird evtl. Schaden im WC angerichtet und ich werde dann zur Kasse gebeten
Meine Fragen;
Darf der Bruder von A das WC vermieten, obwohl die Vereinbarung zwischen Partei B und dem ehemaligen Eigentümer meiner Wohnung getroffen wurde?
Kann ich von der Zahlung der Nebenkosten ausgeschlossen werden aber trotzdem eine Vermietung untersagen?
Muss ich bei der Einkommensteuererklärumg angeben, dass durch mein Teileigentum jahrelang Mieteinnahmen geflossen sind?
Vielen Dank