9. April 2024
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16:28
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Aus Sicht der Arbeitnehmer ist die Zahlung der Gehälter und der weiteren Lohnbestandteile (Steuern und SV-Abgaben) in Ordnung.
Aus der A-GmbH hat die diese allerdings auf eine fremde Schuld geleistet, wenn es keinen Rechtsgrund gibt, könnte hier eine versteckte Einlage in B-GmbH vorliegen oder das Finanzamt könnte hier den Betriebsausgabenabzug verneinen.
Wenn die A-GmbH mit der B-GmbH allerdings ein Darlehen vereinbart hat, auch mündlich möglich, hätte die A-GmbH gegenüber der B-GmbH eine Forderung und die B-GmbH gegenüber der A-GmbH eine Verbindlichkeit, was in Ordnung wäre.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt