16. November 2019
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10:21
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
hier werden Sie Strafanzeige stellen können:
Zwar sind heimliche Aufnahmen nicht zulässig und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
Aber ob ein rechtswidriger Eingriff vorliegt, ist immer im Einzelfall unter Würdigung aller Umstände und durch Vornahme einer die verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten berücksichtigenden Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94)-
Und das kann dann nur zu Ihren Gunsten ausfallen, da so die ungeheuerlichen Vorgänge nicht nachgewiesen werden können-
Daher wird so eine Abwägung dazu führen müssen, dass Ihnen nichts passieren kann, wenn Sie die notwendige Strafanzeige stellen.
Auch sollten Sie die Leitung des Heimes und die Trägerschaft des Heimes von den ungeheuerlichen Vorfällen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle