Minijob: Arbeitgeber wälzt 2% Pauschalsteuer ab - zu Recht?

22. Juni 2017 13:35 |
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Steuerrecht


Zusammenfassung

Abwälzung von Pauschalsteuern auf Arbeitnehmer

Seit Anfang des Jahres arbeite ich als Minijobber bei einem Dienstleister und mußte im Arbeitsvertrag unterschreiben, daß ich zustimme, daß der Arbeitgeber die 2% Pauschale auf den Arbeitnehmer abwälzt.
Das ist statthaft, wenn es sich um einen vereinbarten Bruttolohn handelt.

Speziell geht es mir um die genaue Bedeutung der Definition des Bruttolohns. Ich arbeite auf Stundenbasis für 9,- und das 2x die Woche für maximal jeweils 5 Stunden, bin noch in der Probezeit und habe bisher noch nie die maximal mögliche Monatsstundenzahl erreicht.
Das heißt, ich habe im Grunde kein vereinbartes Brutto, weil die Arbeitsstundenzahl monatlich stark schwanken kann und somit kein Ankerbetrag herangezogen werden kann.

Daher lautet die Frage, aus welcher Summe der Arbeitgeber hier den Bruttolohn ableitet, wenn eigentlich nur der Stundensatz fest vereinbart wurde; oder ist das hier die gesuchte Größe?

Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der steuerpflichtige Bruttolohn ist die Basis für den Steuerabzug. Er errechnet sich aus dem Stundenlohn x geleistete Stunden und ist die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer. Der Umstand, dass Sie weniger Stunden gearbeitet haben, als im Vertrag vereinbart, hat für die Berechnung bzw. Für die Zulässigkeit der Abwälzung keine Bedeutung. Denn auch in dem Fall muss die Steuer gezahlt werden. Wenn die Abwälzung Ihnen nicht passt, versuchen Sie mit Ihrem AG die Vertragsänderung herbeizuführen. Die Abwälzung ist im § 40 III EStG geregelt und ist auch für Teilzeitbeschäftigte bzw. Minijober zulässig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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