17. Juni 2019
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23:22
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Leider müssen Sie ihm in der Tat einen Mietvertrag anbieten, da der Vertrag das so vorsieht. Zwar könnten Sie den Mietvertrag dann sofort wieder wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis kündigen, allerdings müßten Sie die Zerrüttung beweisen. Reichlich Anwaltspost und eine erfolglose Klage reichen da zumeist nicht aus.
Eine Schlichtungsstelle gibt es nicht. Wenn der Kaufvertrag keine Details für den Mietvertrag vorsieht, schulden Sie ihm einen Vertrag gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu der ortsüblichen Miete. Wenn es da zu einem Streit bezüglich der Details kommt, kann die Gegenseite das vor Gericht zerren.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt