Mietvertrag für Gewerberäume

| 6. Januar 2007 21:34 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Inhaltsauszüge des Mietvertrages
Mietzeit und Kündigung:
Das Mietverhältnis beginnt am 1.4.03 und endet am 31.3.08.
Es verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn eine der Parteien nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung wiederspricht.
Weiterhin steht im Mietvertrag.
Das Mietverhältnis verlängert sich auf unbestimmmte Zeit, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt und keine der Vertrasparteien den engegenstehenden Willen innerhalb von 2 Wochen dem anderen Teil erklärt (545 BGB).

Meine Frage ist wie folgt:
Was ist gültig bzgl. Mietzeit und Kündigung?
Verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit oder um 5 Jahre wenn der Mieter die Nutzung nach Ablauf des befristeten Mietvertrages fortsetzt. Bleibt die Kündigungsfrist von 12 Monaten dann weiterhin erhalten.
6. Januar 2007 | 22:31

Antwort

von


(106)
Anwandener Straße 43
90431 Nürnberg
Tel: 0911 25395207
Web: https://www.Gabriele-Koch.de
E-Mail: Gabriele-Koch@t-online.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

In dem Mietvertrag wird eine feste Mietzeit von 5 Jahren bis 31.03.2008 vereinbart. Diese verlängert sich für jeweils weitere 5 Jahre, wenn nicht eine der Parteien 12 Monate vor Ablauf kündigt.

Die zweite Regelung (Verlängerung auf unbestimmte Zeit gem § 545 BGB) gilt nur für den Fall, dass das Vertragsverhältnis bereits beendet wurde, z.B. durch Kündigung, einvernehmliche Aufhebung etc., Sie aber nach Ablauf trotzdem weiter in den Mieträumen bleiben, aus welchen Gründen auch immer. Dann bestimmt das Gesetz, dass ein unbefristetes Mietverhältnis besteht, sofern keiner der Vertragspartner widerspricht, damit kein vertragsloser Zustand entsteht, denn der ursprüngliche Mietvertrag ist ja eigentlich schon beendet.

Das heißt also auf gut Deutsch, dass Mieter und Vermieter an die 5-jährige Verlängerung mit 12 Monaten Kündigungsfrist gebunden sind.

Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
RAin Gabriele Koch


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