21. Januar 2018
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09:24
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
kommt es zur berechtigten Kündigung, falls Sie mehrere Abmahnungen missachtet haben, können Sie keine Entschädigung verlangen. Mit solchen Abmahnungen ist Ihnen dann ausreichend Gelegenheit gegeben worden, durch eine Verhaltensänderung die Kündigung zu vermeiden.
Möglicherweise können Sie noch für eine gewisse Zeit Räumungsschutz bekommen, die Kündigung also etwas herauszögern, nicht dann aber gänzlich vermeiden.
Sofern aufgrund der Vermögens- und Einkommensverhältnisse die Möglichkeit der Beratungshilfe besteht, verweise ich auf
https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/
Sie sollten dann beim Amtsgericht diese Beratungshilfe beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller
21. Januar 2018 | 13:10
Was soll ich denn mit der beratungshilfe genau machen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. Januar 2018 | 13:38
Sehr geehrter Ratsuchender,
mit dem Berechtigungsschein können Sie dann jeden Anwalt aufsuchen, um die Einzelheiten zum Räumungsschutz zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg