Mietschulden - Sozialam kann dann nicht Helfen die Schulden zu begleichen

5. Februar 2005 12:39 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo,

wir haben Mietschulden und müssen nun vor Gericht.Was passiert uns dann?
Wir waren auf dem Sozialamt und wollten Hilfe die sagten ist auch kein Problem.Der Vermieter mußte auch zum Sozialamt und alles klären das das Sozialamt die Mitschulden Übernimmt doch der Vermieter kam nicht und das Sozialam kann dann nicht Helfen die Schulden zu begleichen.
Tja und jetzt ist eine Gerichtsverhandlung und keine weiß was passiert wir hatten noch nie Miet schulden....

Was passiert jetzt?

Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn die Mietforderungen des Vermieters berechtigt sind - wovon ich ausgehe, da Sie die Mietrückstände selbst einräumen - werden Sie zur Zahlung verurteilt.

Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen. Es besteht nämlich die Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses und ggf. die Möglichkeit der Abwälzung der Gerichts- und Anwaltskosten auf den Vermieter. Hier kennt sich ein Anwalt besser aus als Sie.

Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie außerdem unverzüglich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Kommt es zu einem Zahlungsurteil gegen Sie, marschieren Sie damit schnurstracks zum Sozialamt und beantragen Übernahme der Zahlung an den Vermieter.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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