Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die Mietforderungen des Vermieters berechtigt sind - wovon ich ausgehe, da Sie die Mietrückstände selbst einräumen - werden Sie zur Zahlung verurteilt.
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen. Es besteht nämlich die Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses und ggf. die Möglichkeit der Abwälzung der Gerichts- und Anwaltskosten auf den Vermieter. Hier kennt sich ein Anwalt besser aus als Sie.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie außerdem unverzüglich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Kommt es zu einem Zahlungsurteil gegen Sie, marschieren Sie damit schnurstracks zum Sozialamt und beantragen Übernahme der Zahlung an den Vermieter.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
wenn die Mietforderungen des Vermieters berechtigt sind - wovon ich ausgehe, da Sie die Mietrückstände selbst einräumen - werden Sie zur Zahlung verurteilt.
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen. Es besteht nämlich die Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses und ggf. die Möglichkeit der Abwälzung der Gerichts- und Anwaltskosten auf den Vermieter. Hier kennt sich ein Anwalt besser aus als Sie.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie außerdem unverzüglich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Kommt es zu einem Zahlungsurteil gegen Sie, marschieren Sie damit schnurstracks zum Sozialamt und beantragen Übernahme der Zahlung an den Vermieter.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt