Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Falls Sie sich auf die Stellung von Nachmietern geeinigt haben, darf der Vermieter nur dann jemanden ablehnen wenn "Gründe in der Person des Nachmieters" liegen. Das heißt, wenn der Nachmieter nicht in die Struktur der anderen Mieter passt (älterer Herr in einem Haus, dass ausschließlich von Studenten bewohnt wird usw.).
Bei zweifelhafter Solvenz gilt das Gleiche.
Die Entscheidung müsste sofort (binnen zweier Wochen) getroffen werden.
Der Mieter ist zur Stellung von Nachmietern nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur wenn der Mieter vorzeitig aus dem Vertrag austreten will und der Vermieter die Stellung eines Nachmieters zur Bedingung macht.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Hier die Original Nachricht vom Vermieter:
"Guten Morgen.
Haustiere sind Einzelfall-Entscheidung. Ein kleiner Hund bei einem Mieter der einen sehr ordentlichen Eindruck macht ist nicht das Problem.
Frau XXX kommt nicht in Frage.
Das Sie gleich eine Annonce schalten war so eigentlich nicht gedacht! Ich dachte eher Sie fragen in kleinem Rahmen (Arbeit, Bekanntenkreis etc). Wenn Sie der Meinung sind, das 1 MAXIMAL 2 Interessenten in Frage kommen, lassen Sie sich deren Nummer geben. Ich werde dann ein persönliches Gespräch bei mir vereinbaren um diese Personen kennen zu lernen. "
Darf er mir die Anzahl der Mietinteressenten begrenzen? Er hat mir nämlich in meiner Kündigung die Möglichkeit von Nachmietern offeriert.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn der Vermieter Ihnen entgegen kommt, kann er so ziemlich alles fordern. Dies deshalb weil er Sie ja nicht frühzeitig aus dem Vertrag entlassen muss sondern Ihnen tatsächlich entgegen kommt. Die Beschränkung auf zwei (ernsthafte) Interessenten, heißt aber auch, dass Sie Ihrer Verpflichtung dann nachgekommen sind. Lehnt der Vermieter diese Beiden ab (ohne ordentliche Begründung) geht dies nicht zu Ihren Lasten.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können Sie mich via E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt