15. September 2017
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12:38
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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eine Wohnungstür hat dicht zu sein, insbesondere, wenn es anderweitig brennt und Gase nicht unmittelbar in die Wohnung gelangen sollen.
Auch die Privatsphäre ist dadurch belastet, wenn Gespräche von außen leicht wahrgenommen werden können.
Eine Minderung von fünf Prozent, auch wenn dadurch die Heizkosten steigen, halte ich ebenfalls für gerechtfertigt und sollte aber auch schriftlich mitgeteilt werden. In den meisten Fällen erhöht dies dann den Druck, damit die Mängel auch abgestellt werden.
Schreiben Sie die Mitteilung am Besten per Einwurfeinschreiben unter Nennung der Mängel, ggf. noch mit Bildern.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt