Mietkaution und Rückforderung

10. Mai 2013 10:34 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Mein Vermieter fordert nach dem Auszug die Zahlung für angebliche Reparatur, bevor er die Kautionsfreigabe gegenüber der Bank erklärt. Kann ich das zahlen mit dem Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" und danach Klage auf Rückzahlung dieses Betrages erheben?
Eingrenzung vom Fragesteller
10. Mai 2013 | 10:39
10. Mai 2013 | 12:35

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail: petry-berger@t-online.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Sie werden die Zahlung der Reparaturkosten unter Vorbehalt leisten können. Erfolgt die Vorbehaltserklärung z.B. auf dem Überweisungsträger ohne weitere Zusätze, dann hat dies zur Folge, dass Sie das Geleistete gemäß §§ 812 ff. BGB zurückfordern können. In einem Rückforderungsprozess gegen den Vermieter müssen Sie dann allerdings als Anspruchsstellerin die Berechtigung Ihrer Forderung darlegen und beweisen. Diese Rechtsfolge können Sie dadurch vermeiden, dass Sie die Zahlung mit einem sogenannten qualifizierten Vorbehalt verbinden, d.h. z.B. erklären, dass die Zahlung unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung oder unter der Bedingung erfolge, dass die Forderung besteht. Da eine Zahlung mit einem qualifizierten Vorbehalt aber keine Erfüllungswirkung hat, besteht das Risiko, dass der Vermieter Ihre Zahlung nicht anerkennt und der Kautionsfreigabe nicht zustimmt.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(531)

Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail: petry-berger@t-online.de
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...