Mieterhöhung Whg

27. November 2015 21:21 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


10:20
Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Es geht um meine Whg, die ich vermietet habe. Das Mietverhältnis begann am 01.01.2013 und endet am 31.12.2016 (für 4 Jahre fest abgeschlossen). Der Mieter ist sein 2004 in der Whg. Die Mietverträge schließe ich immer befristet ab.

Darf ich als Eigentümer ab dem 01.01.2016 die Miete erhöhen? Somit sind 3 Jahre vergangen. Und wenn ich das Recht auf eine Mieterhöhung habe, um wie viel % (ca.) darf ich es erhöhen (Whg befindet sich in München)?

Mit freundlichen Grüßen

C.
27. November 2015 | 22:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung haben Sie ein befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. Dann sind Sie mit der Erhöhung der Miete während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen, wenn Sie dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart haben. Ihre Frage ergibt aber nur Sinn, wenn es keine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt, so dass ich davon ausgehe, dass eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht zulässig sein wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 27. November 2015 | 22:20

Verstehe ich es richtig, dass ich erst nach Mietverhältnis also ab 01.01.2017 die Miete erhöhen darf? Oder erst ab März 2017, da gesetzlich vorgeschrieben, sollte ich eine Erhöhung verlangen, muss ich 3 Monate warten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. November 2015 | 10:20

Wenn das Mietverhältnis zum 31.12.2016 endet, können Sie selbstverständlich für ein neues Mietverhältnis die Miete anpassen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

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