20. Juli 2006
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13:27
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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nach der doch recht knappen Sachverhaltsdarstellung wird die Mieterhöhung unwirksam sein.
Sollten Sie der Mieterhöhung tatsächlich zustimmen wollen, tritt die Erhöhungswirkung erst zum 01.10.2006 in Kraft.
Ob Sie der Erhöhung auch tatsächlich zustimmmen sollten, kann so aber nicht geprüft werden, da dazu der Mietvertrag und das Erhöhungsschreiben (allein schon wegen der einzuhaltenen Formalien) eingesehen werden müssten. Dazu bedarf es einer individuellen Beratung, die hier aber auch geboten erscheint.
Denn die Umwandlung der Verwaltungsgebühr (die der Mieter ansich schon nicht zu tragen hätte) in Zinsen ist sicher nicht unproblematisch, es als Grund zu werten. Das wird aber genauer zu überprüfen sein, wozu die Einsicht in die Unterlagen notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle