Mieter loswerden

28. Juli 2022 12:22 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vermieter haben wir leider einen Mieter, der uns Probleme bereitet und den wir gerne loswerden würden. Aktuell zahlt er die Nebenkostenabrechnung von 2021 nicht, die erste Mahnung wurde verschickt und die Zahlungsfrist ist jetzt verstrichen. Kann damit bereits eine ordentliche Kündigung erfolgen? Oder muss erst noch weiteres vorfallen? Die Nebenkostennachzahlung beträgt ca 120% der monatlichen Kaltmiete. Wie ist hier am Besten weiter vorzugehen?
28. Juli 2022 | 12:58

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Dass der Mieter die Nachzahlung nicht leistet, ist kein Kündigungsgrund.

Man kann die Nachzahlung nur nochmal anmahnen und dann anwaltlich/gerichtlich geltend machen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

(1245)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...