Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
1.) Was raten Sie mir ? Was soll ich tun? Einen Anwalt einschalten?
Sie können mit einem Anwalt oder auch selbst den Urheberrechtsverletzer abmahnen, oder auch Google über die Verletzung von Urheberrechten informieren und auffordern die App aus Google Play zu entfernen. Ich würde beides parallel machen.
2.) Wo finde ich einen Anwalt der sich mit Copyrights bzgl. Apps auskennt?
Sie sollten sich einen Rechtsanwalt besser einen Fachanwalt suchen, der sich sowohl mit Urheber- und Medienrecht aber auch dem IT-Recht auskennt. Gerne können Sie auch mich kontaktieren.
3.) Welche Erfolgsaussichten habe ich wenn der Kerl im Ausland wohnt überhaupt ?
Sie können gegen den „Kerl" nach einer erfolglosen Abmahnung vor einem deutschen Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, da die App auch in Deutschland geladen werden kann. Mit dieser in der Hand wird es Google unmöglich gemacht die App weiter über den Store zu vertreiben. Google achtet eigentlich sehr genau auf die Rechte Dritter und möchte sich in keinem Fall schadensersatzpflichtig machen, so dass die die App rausnehmen werden. Und die Google Play Nutzungsbedingungen geben Ihnen auch das Recht Google zur Löschung aufzufordern.
4.) Kann ich den Herren nur abmahnen die App zu entfernen oder kann/soll ich Ihn auch auf Schadensersatz verklagen ?
Siehe oben, Sie können sowohl die Unterlassung verlangen, als auch Schadensersatz geltend machen.
5.) Welche Kosten kommen auf mich zu - ich habe leider keinen Rechtsschutz!
Wenn der Urheberrechtsverletzer zu greifen ist, dann hat er sämtliche Kosten als Schadensersatz zu tragen. Ansonsten liegen die Kosten außergerichtlich nach RVG bei 492,54 €, es sei denn Sie treffen mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung und für das gerichtliche Verfahren würden noch 438,00 e anfallen, wenn der Gegner nicht zu ermitteln sein kann. Hierbei wird Google aber wohl behilflich sein.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
1.) Was raten Sie mir ? Was soll ich tun? Einen Anwalt einschalten?
Sie können mit einem Anwalt oder auch selbst den Urheberrechtsverletzer abmahnen, oder auch Google über die Verletzung von Urheberrechten informieren und auffordern die App aus Google Play zu entfernen. Ich würde beides parallel machen.
2.) Wo finde ich einen Anwalt der sich mit Copyrights bzgl. Apps auskennt?
Sie sollten sich einen Rechtsanwalt besser einen Fachanwalt suchen, der sich sowohl mit Urheber- und Medienrecht aber auch dem IT-Recht auskennt. Gerne können Sie auch mich kontaktieren.
3.) Welche Erfolgsaussichten habe ich wenn der Kerl im Ausland wohnt überhaupt ?
Sie können gegen den „Kerl" nach einer erfolglosen Abmahnung vor einem deutschen Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, da die App auch in Deutschland geladen werden kann. Mit dieser in der Hand wird es Google unmöglich gemacht die App weiter über den Store zu vertreiben. Google achtet eigentlich sehr genau auf die Rechte Dritter und möchte sich in keinem Fall schadensersatzpflichtig machen, so dass die die App rausnehmen werden. Und die Google Play Nutzungsbedingungen geben Ihnen auch das Recht Google zur Löschung aufzufordern.
4.) Kann ich den Herren nur abmahnen die App zu entfernen oder kann/soll ich Ihn auch auf Schadensersatz verklagen ?
Siehe oben, Sie können sowohl die Unterlassung verlangen, als auch Schadensersatz geltend machen.
5.) Welche Kosten kommen auf mich zu - ich habe leider keinen Rechtsschutz!
Wenn der Urheberrechtsverletzer zu greifen ist, dann hat er sämtliche Kosten als Schadensersatz zu tragen. Ansonsten liegen die Kosten außergerichtlich nach RVG bei 492,54 €, es sei denn Sie treffen mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung und für das gerichtliche Verfahren würden noch 438,00 e anfallen, wenn der Gegner nicht zu ermitteln sein kann. Hierbei wird Google aber wohl behilflich sein.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rückfrage vom Fragesteller
7. November 2014 | 17:34
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich würde gerne erst einmal nur den "Täter" abmahnen lassen.
Könnten Sie das für mich übernehmen ?
Wenn ja - wie hoch wären die Kosten nur für die Abmahnung ?
Müsste ich die Kosten der Abmahnung SOFORT zahlen oder erst nachdem der Fall abgeschlossen ist?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. November 2014 | 17:43
Sehr geehrter Ratsuchender,
das kann ich gerne für Sie machen. Die Details klären wir "nicht öffentlich".
Bitte kontaktieren Sie mich.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt