2. Juli 2007
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21:38
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Koch
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ihr Ex-Mann kann nicht einfach den Kindesunterhalt um die Hälfte kürzen und er ist verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Dazu kann er notfalls vom Gericht verurteilt werden.
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung wird nicht klar, ob bereits ein Unterhaltstitel (Urteil, Scheidungsfolgenvereinbarung) besteht. Falls ja, können Sie aus diesem vollstrecken, wobei Sie Ihren Ex-Mann bezüglich des Ehegattenunterhalts zuvor unter Fristsetzung auffordern sollten, die Zahlung wieder aufzunehmen.
Falls noch kein Unterhaltstitel existiert, müsste zuerst auf Zahlung von Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Auskunft geklagt werden. Hierzu sollten Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden.
Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin