Mehrwertsteuer bei Pauschalpreis

| 23. Oktober 2008 16:07 |
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Baurecht, Architektenrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ist einem Pauschalpreis prinzipiell die Mehrwertsteuer schon enthalten oder ist davon auszugehen, dass diese auf den Pauschalpreis noch aufgeschlagen wird?
Da es sich um einen mündlich geschlossenen Vertrag handelt, ist die Sachlage, wie ich weiß, sowieso schon heikel. Der Malermeister behauptet nun also bei dem vereinbarten Komplettpreis handle es sich um einen Pauschalpreis, zu dem immer noch die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werde. Für mich ist komplett aber komplett.

MfG
N. Repp
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

In Ihrem Fall kommt es entscheidend auf die Umstände des Zustandekommens des Vertrages und der dazugehörigen Preisverhandlungen an.

Sofern der Malermeister Ihnen gegenüber niemals erwähnte, dass der genannte Pauschalpreis zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet wird und es für den Malermeister erkennbar war, dass Sie entgegen der Geschäftssitte, davon ausgehen, dass der ausgehandelte Preis bereits die Mehrwertsteuer enthält, könnte man zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen Brutto-Preis gehandelt hat.

Leider wird es im Zweifelsfall durchaus schwierig sein, Ihre Sicht der Dinge und die daraus resultierende Annahme nachzuweisen, was ein nicht zu unterschätzendes Prozessrisiko Ihrerseits darstellt. Insofern sollten Sie darüber nachdenken, ob das Anstreben einer einvernehmlichen Lösung nicht sinnvoll ist.

Ich bedauere Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.

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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
Bewertung des Fragestellers 23. Oktober 2008 | 17:45

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