15. Mai 2009
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18:36
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte.
Bei der ersten Tätigkeit (Reinigungsfirma) handelt es sich nach Ihren Angaben um eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.
Neben dieser versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung können Sie einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Job ausüben.
Jeder weitere zusätzliche 400-Euro-Job wird mit der Hauptbeschäftigung addiert und ist damit in der Regel versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer muss dann Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen.
Lediglich für die Arbeitslosenversicherung sind keine Abgaben zu entrichten.
Von den beiden 400-Euro-Jobs neben der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist derjenige sozialversicherungsfrei, der als erstes aufgenommen wurde. Hierbei wäre zu berechnen, welche zusätzlichen Abgaben durch den zweiten Minijob anfallen, wenn eine Addierung zu der Hauptbeschäftigung erfolgt. Möglicherweise wäre es günstiger den Minijob bei der Reinigungsfirma aufzugeben und bei dem Modeversand mehr zu arbeiten.
Eine Möglichkeit den zweiten Minijob als geringfügig zu deklarieren gibt es nicht.
Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA