Markenware

27. April 2006 09:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Der Ebayanbieter foamworld_de bezeichnet seine Ware in der Artikelbezeichnung als Markenware obwohl er diese einfach selber zusammenbaut und er auch keine eingetragene Marke hat. Darf er das und wenn nicht wie kann man Ihn daran hindern?
Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:

Unter Markenartikel versteht man eine Sach- oder Dienstleistung mit mit besonderen markentypischen Eigenschaften:
Markenname, Markenzeichen "Logo",Slogan, Bekanntheitsgrad, gleicher Preis bei vergleichbaren Vertriebsstellen, gleichbleibende Qualität sowei Ubiquität, dass bedeutet,das die Marke vertriebsstellenübergreifend überall erhältlich sein muss.

Eine Beurteilung, ob tatsächlich ein Markenartikel vorliegt, ist auf Grund Ihrer Angabe nicht möglich. Die Artikel müssen unterscheidungskräftig zu anderen Artikeln sein. Dazu gelten die vorgenannten Voraussetzungen. Ich verstehe Sie jedoch so, dass diese Artikel nur von diesem Hersteller auf dieser homepage verkauft werden. Daher tendiere ich dazu, dass kein Markenartikel vorliegt.Die fehlende Markeneintragung stellt kein Hindernis dar, da es sich hierbei um eine Benutzungsmarke bzw. Verkehrsgeltungsmarke handeln kann. Somit kann eine Marke auch durch Benutzung entstehen.

Da ich jedoch überhaupt keine Anhaltspunkte haben, kann ich Ihnen nur die Voraussetzungen für eine Marke nennen.

Sie können ihn daran hindern, indem Sie eine Unterlassung von ihm fordern. Diese können Sie auch klageweise durchsetzen. Jedoch müssen Sie in irgendeiner Art und Weise betroffen sein.

Wenn Sie Mitbewerber sind, könnte man an ein Vorgehen aus wettbewerbswidrigem Verhalten denken.

Dies hat jedoch nur Sinn, wenn es sich wirklich nicht um eine Marke handelt. Ansonsten entstehen Ihnen nur Kosten.


Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Wenn Sie die Angelegenheit weiterverfolgen möchten, würde ich Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, der auf Grund aller Umstände die Angelegenheit prüfen und somit eine abschließende Beurteilung vornehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Gerlach
Rechtsanwältin



Rückfrage vom Fragesteller 27. April 2006 | 11:28

Ist die selbstbehauptete Darstellung und Produktname in ebay unter z.B. artikel nr. 4458043011 ausreichend um daraus eine Marke abzuleiten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. April 2006 | 09:21

Sehr geehrter Fragesteller,

ich würde dazu tendieren, dass es sich hierbei um eine Benutzungsmarke handelt. Es wurde ein Logo entwickelt,ein Markenname airtex liegt vor, es besteht Unterscheidungskraft zu anderen Artikeln etc. Ich weiss natürlich nicht, wie lange diese Artikel schon verkauft werden und ob sie über mehrere Vertriebsstellen gehandelt wird.
Da ich diese Umstände nicht kenne, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Jedoch tendiere ich dazu, dass es sich um einen Markenartikel handelt. Wenn die beiden anderen Merkmale noch dazuvvorliegen, handelt es sich definitiv um eine Marke.

Mit freundlichen grüßen

Christine Gerlach
Rechtsamwältin

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...