Markenrecherche

27. Dezember 2005 19:15 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte bei dem DPMA eine Wort-/Bildmarke eintragen lassen. Daher beabsichtige ich auf jeden Fall eine Ähnlichkeitsrecherche der Wortmarke durchführen zu lassen.
Ich habe mich deshalb im Internet nach Preisen erkundigt.
Die reichen von 75 Euro (Computerrecherche, wie z.B.DomainGuard) bis über 250 Euro (Anwalt).

Dazu hätte ich zwei Fragen:
1. Was ist der Unterschied zwischen beiden Recherchearten und ist eine Computerrecherche gleichwertig?
2. Wer haftet in beiden Fällen, wenn es trotz Recherche eine Marken-Kollision gibt?

MfG
Sehr geehrter Herr,

die Recherchemöglichkeiten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Unter http://www.dpma.de/suche/rech_5.html finden Sie diverse Anbieter. Da ich weder die Arbeitsweise der von Ihnen beschriebenen Computerrecherche noch die des von Ihnen benannten Rechtsanwalts kenne, kann ich Ihnen hierzu leider keine Auskunft geben.

2.
Die Anbieter verkaufen lediglich eine Information, wie sie diese erhalten. Kaum ein Unternehmen schließt seine Haftung aus (anders z.B. TU Darmstadt). Sollte es tatsächlich zu einem Fehler des Auskunftserteilenden Unternehmens kommen, stellt dann später das DPMA den Fehler fest, haftet das auskunftserteilende Unternehemn prinzipiell für Ihren Schaden (Anmeldegebühr).

Mit freundlichem Gruß
H. Momberger

Grüter, Momberger & Partner
Rechtsanwälte & Steuerberater
Suitbertusstraße 123
40223 Düsseldorf

www.gruemo.de
h.momberger@gruemo.de
Rückfrage vom Fragesteller 4. Januar 2006 | 11:31

Hallo,

die Antworten haben mir nicht wirklich weitergeholfen. Nach Rückfrage mit einigen Anbietern, haben bis auf 2 Anwälten, die Haftung ausgeschlossen. Wobei die zwei Anwälten dann auch über 300 Euro teurer waren als der Rest. Wobei sich das dann ausgleicht.
Habe mich für das PIZ Kaiserslautern entschieden.

MfG
Oliver Schmitt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Januar 2006 | 11:48

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben sicherlich Verständnis dafür, das meine Arbeit nicht aus Recherchetätigkeiten besteht. Ich habe auf Online Darstellungen der Anboeter Rückgriff genommen. Hier ist die Haftung überwiegend nicht ausgeschlossen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem weiterhelfen konnte.

Mit freundlichem Gruß
H. Momberger

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...