Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
1. Nein, da auch ein Grundstück, wo derartige Kosten verbleiben, erschlossen ist, ist dies nicht notwendig. Sie sollten die Kostentragung vertraglich gesondert regeln.
2. Nein, diese Schächte haben mit der Erschließung nichts zu tun und werden hier im Zweifel auch von Ihnen zu tragen sein.
3. Das Maklerangebot ist nicht bindend, da kein Kaufvertragsangebot sondern eine sog. unverbindliche „invitatio ad offerendum“. Entscheidend ist der notarielle Kaufvertrag und die dortigen Regelungen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
1. Nein, da auch ein Grundstück, wo derartige Kosten verbleiben, erschlossen ist, ist dies nicht notwendig. Sie sollten die Kostentragung vertraglich gesondert regeln.
2. Nein, diese Schächte haben mit der Erschließung nichts zu tun und werden hier im Zweifel auch von Ihnen zu tragen sein.
3. Das Maklerangebot ist nicht bindend, da kein Kaufvertragsangebot sondern eine sog. unverbindliche „invitatio ad offerendum“. Entscheidend ist der notarielle Kaufvertrag und die dortigen Regelungen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de