Mahnbescheid abwenden

21. Dezember 2016 15:58 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo, mein Mann hat für eine Freundin einen Handyvertrag abgeschlossen. Alle Zahlungen, Kosten sind ausschließlich über diese Freundin gelaufen. Wir haben nie Rechnungen oder Zahlungserinnerungen von Vodafone erhalten. Diese hatte sich erklärt für alle Kosten aufzukommen und diese zu regeln. Nun haben wir aber den Mahnbescheid zu den Forderungen erhalten wissen aber gar nicht wie sich die Forderung zusammen setzen durch die fehlenden Unterlagen . Kann dies auch auf diese Person umgelenkt werden so das für ihn keine negativen Nachteile entstehen? Danke im Voraus.
21. Dezember 2016 | 16:38

Antwort

von


(463)
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96114 Hirschaid
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Dadurch, dass Ihr Gatte den Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat und folglich der Vertragspartner von Vodafone ist, haftet er auch für alle Ansprüche, die Vodafone aus dem Mobilfunkvertrag zustehen. D.h. ein „Umlenken" der Ansprüche im jetzt anhängigen Mahnverfahren dergestalt, dass Ihr Gatte gegenüber Vodafone nicht haftet, ist nicht möglich.
Weiter hat aus rechtlicher Sicht Ihr Gatte mit besagter Freundin einen Nutzungsvertrag geschlossen, aus dem diese Freundin zur Übernahme aller aus dem Mobilfunkvertrag herrührenden Kosten verpflichtet ist.

Aufgrund der Tatsache, dass Ihr Gatte Vertragspartner von Vodafone ist, hätten Ihrem Gatten auch die Rechnungen bzw. Mahnungen zugehen müssen. Allerdings kann es durchaus sein, dass für den Vertrag vereinbart wurde, dass Rechnungen und andere Korrespondenz per Email bzw. online durch Einstellen der jeweiligen Nachricht ins Kundenkonto übermittelt werden. In diesem Fall könnte Ihr Gatte, sofern die Zugangsdaten bekannt sind, die entsprechenden Unterlagen im Internet abrufen. Des weiteren ist es sinnvoll, - sofern noch Kontakt zur Freundin besteht – die Freundin zu kontaktieren und mit der Forderung von Vodafone zu konfrontieren. Möglicherweise bezahlt die Freundin den angemahnten Betrag ja gleich selbst.

Sollte dies alles nicht möglich sein, so sollte kurzfristig (um die Widerspruchsfrist im Mahnverfahren nicht zu versäumen) Vodafone um Übersendung von Unterlagen gebeten werden, aus denen sich entnehmen lässt, wie sich die Forderungen zusammensetzen.

Sofern Vodafone die Forderungen nachprüfbar belegt hat, kann nur empfohlen werden, den offenen Betrag zu bezahlen. Anschließend kann Ihr Gatte dann diesen Betrag von der Freundin zurückfordern.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

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