Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Gemäß § 14 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)hat die Behörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung (auch Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis anzuordnen, dass ein ärztliches Gutachten (MPU) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3. missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt.
In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten anordnen.
Die Beibringung einer MPU kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besessen hat (man spricht dann von Ermessen der Behörde, sie kann, muss aber nicht; hängt von der Beurteilung des Sachverhaltes ab). Ferner kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. In diesen Fällen muss die Behörde dann noch weitere Zweifel begründen. Dies kann ich bei dem vorgetragenen Sachverhalt nicht sehen,
ABER:
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die oben genannten Zwecke anzuordnen, wenn
- die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe entzogen war oder
- zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme nach Absatz 1 nicht mehr vorliegt.
Sie haben zwar Ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben, aber damit nur verhindert, dass sie ihnen entzogen wird und zwar aus Gründen in Nr. 1.
ALSO: Die Fahrerlaubnisbehörde wird auch nach 5 Jahren eine MPU fordern.
Mein Rat: Lassen Sie sich helfen. Es gibt zur Vorbereitung auf die MPU zahlreiche Ratgeber-Bücher und eine Vielzahl von vorbereitenden Kursen. Die Kurse zur Vorbereitung der MPU müssen von dem Betroffenen neben den Kosten für die eigentliche MPU selbst getragen werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich auf die MPU durch (kostenpflichtige) Maßnahmen, z.B. verkehrspsychologische Beratung, vorzubereiten. Es gibt auch einen Verein, der Hilfe anbietet unter http://www.baf-ev.de/ auch örtlich stehen im Telefonbuch einige Adressen, die geeignete Beratung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebersiek
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Gemäß § 14 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)hat die Behörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung (auch Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis anzuordnen, dass ein ärztliches Gutachten (MPU) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3. missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt.
In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten anordnen.
Die Beibringung einer MPU kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besessen hat (man spricht dann von Ermessen der Behörde, sie kann, muss aber nicht; hängt von der Beurteilung des Sachverhaltes ab). Ferner kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. In diesen Fällen muss die Behörde dann noch weitere Zweifel begründen. Dies kann ich bei dem vorgetragenen Sachverhalt nicht sehen,
ABER:
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die oben genannten Zwecke anzuordnen, wenn
- die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe entzogen war oder
- zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme nach Absatz 1 nicht mehr vorliegt.
Sie haben zwar Ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben, aber damit nur verhindert, dass sie ihnen entzogen wird und zwar aus Gründen in Nr. 1.
ALSO: Die Fahrerlaubnisbehörde wird auch nach 5 Jahren eine MPU fordern.
Mein Rat: Lassen Sie sich helfen. Es gibt zur Vorbereitung auf die MPU zahlreiche Ratgeber-Bücher und eine Vielzahl von vorbereitenden Kursen. Die Kurse zur Vorbereitung der MPU müssen von dem Betroffenen neben den Kosten für die eigentliche MPU selbst getragen werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich auf die MPU durch (kostenpflichtige) Maßnahmen, z.B. verkehrspsychologische Beratung, vorzubereiten. Es gibt auch einen Verein, der Hilfe anbietet unter http://www.baf-ev.de/ auch örtlich stehen im Telefonbuch einige Adressen, die geeignete Beratung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebersiek
Rechtsanwalt