MPU aufgrund Aktenlage?

29. Januar 2025 11:35 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Also, ich wurde im Oktober 2020 nach Paragraph 63 in einer Forensik untergebracht.
Die Führerscheinstelle erhielt dann meine Aktenlage und da ich aufgrund von Drogen inhaftiert wurde, hat sie mir eine Auflage für eine Mpu geschickt. Der weitere Grund war, dass anfangs eine Schizophrenie diagnosiziert wurde, die mittlerweile aber in eine Bipolare Störung geändert wurde.
Also bekam ich im Jahr 2023 die Auflage.
Dennoch, hat die Führerscheinstelle hier aber erstmal davon abgesehen, mir meinen Führerschein sofort zu entziehen, da ich ja betreut werde. Die Auflage geht bis Januar 2025. Bis dahin muss ich die MPU gemacht haben.
So, jetzt habe ich ein Jahr lang meinen Führerschein behalten und bin gefahren, die Polizei hat mich weder davor noch in diesem Jahr mit Drogen oder sonstigem erwischt.
Meine Abstinzenz nachweise habe ich immer gemacht und diese waren immer ohne Befund. Die Frau bei der MPU, hat mir jetzt ein negativen Befund mit dem Gutachten gegeben, da dies alles noch war während ich (zwar in der Entlassphase war, auch mit eigenener Wohnung) aber noch nicht komplett entlassen. Das wurde ich im Dezember 2024.
Sie sagte, ich hätte das nach der Entlassung machen sollen.
Jetzt habe ich 2000€ für nachweise und MPU gezahlt, meine Frist läuft jetzt ab und ich habe einen Antrag auf verlängerung gestellt, da ich die Abstinenz nachweise noch nach der Entlassung machen muss.
Diesen Antrag habe ich schriftlich gestellt. Daraufhin sollte ich ein Termin bei der Führerscheinstelle ausmachen, in dem mir der zuständige sagte, ich solle entweder das Gutachten abgeben, oder die Frist ist vorbei. Da ich dies schriftlich wollte, hab ich nochmal einen email geschrieben mit der bitte mir dies schriftlich mitzuteilen. Es kam wieder als Antwort, ich solle einen Termin vereinbaren.

Zu meinen Fragen, darf mir die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, aufgrund meiner Aktenlage?
Wie sinnvoll ist es dann mich noch ein Jahr fahren zu lassen und ihn mir dann zu nehmen, obeohl nicht vorgefallen ist?
Muss mir die Führerscheinstelle schriftlich antworten, dass sie die Fristverlängerung ablehnen?
Habe ich Möglichkeiten das Gutachten anzuzweifeln?
(Das hätten sie mir ja alles vorher sagen können, dass ich das nach der Entlassung machen soll und ich hätte mir Geld gespart.)
Sollte ich das Gutachten abgeben? Eigentlich nicht oder? Falls ich eine neue Mpu in 6 Monaten beantrage, wieso sollte der nächste anders entscheiden, wenn die jetzt so doof entschieden hat.
Was wären meine besten Optionen?

Liebe Grüße
29. Januar 2025 | 12:36

Antwort

von


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Tel: +4917664624234
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Darf die Führerscheinstelle eine MPU anordnen?
Ja, die Führerscheinstelle darf eine MPU anordnen, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. In Ihrem Fall könnten diese Zweifel aufgrund Ihrer Vorgeschichte mit Drogen und der Diagnose einer psychischen Erkrankung bestehen. Die Anordnung einer MPU ist ein gängiges Mittel, um die Fahreignung zu überprüfen.


2. Wie sinnvoll ist es, Sie ein Jahr fahren zu lassen und dann den Führerschein zu entziehen?
Die Führerscheinstelle hat Ihnen offenbar die Möglichkeit gegeben, Ihre Fahreignung durch die MPU nachzuweisen, bevor sie über den Entzug des Führerscheins entscheidet. Dies kann als Chance gesehen werden, Ihre Fahreignung zu beweisen. Dass Sie in diesem Zeitraum fahren durften, könnte darauf hindeuten, dass die Behörde Ihnen die Möglichkeit geben wollte, die MPU erfolgreich zu absolvieren.


3. Muss die Führerscheinstelle schriftlich antworten, dass sie die Fristverlängerung ablehnt?
Grundsätzlich sollte die Behörde auf Anträge schriftlich reagieren, insbesondere wenn es um Fristverlängerungen geht. Eine schriftliche Ablehnung wäre wünschenswert, um Klarheit über die Entscheidung der Behörde zu haben.


4. Haben Sie Möglichkeiten, das Gutachten anzuzweifeln?
Sie können das Gutachten anzweifeln, indem Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle einlegen, die auf dem Gutachten basiert. Es könnte sinnvoll sein, die Gründe für die negative Bewertung im Gutachten genau zu prüfen und gegebenenfalls eine neue MPU zu beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Umstände sich geändert haben oder das Gutachten fehlerhaft ist.


5. Sollten Sie das Gutachten abgeben?
Wenn das Gutachten negativ ist, ist es in der Regel nicht ratsam, es der Führerscheinstelle vorzulegen, da dies zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen könnte. Stattdessen könnten Sie versuchen, die Frist für die MPU zu verlängern oder eine neue MPU zu beantragen.


6. Was wären Ihre besten Optionen?

- Versuchen Sie, die Frist für die MPU zu verlängern, um nach Ihrer vollständigen Entlassung eine neue MPU zu absolvieren.

- Bereiten Sie sich gründlich auf die nächste MPU vor, möglicherweise mit professioneller Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

- Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch gegen Entscheidungen der Führerscheinstelle einzulegen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


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