Löschung einer Grundschuld ohne Löschungsbewilligung

| 26. Juni 2018 20:34 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was kann ich machen, wenn mir der vorherige Hauseigentümer eine Löschungsbewilligung nicht geben will?

Als neuer Eigentümer kann man von der Bank eine neue Löschungsbewilligung verlangen. Ob bereits eine Löschungsbewilligung herausgegeben wurde ist nach einem Eigentümerwechsel egal.

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Fall:

Ich habe vor 3 Wochen eine Immobilie aus der Teilungsversteigerung erworben. Geerbt haben die Ehefrau zu 1/2 und die beiden Söhne zu je 1/2.
Verfahrenssteller waren die Mutter (vertr. durch gesetzl. Betreuer) und einer der Söhne. Der 2. Sohn wollte anscheinend mit der ganzen Sache nichts zu tun haben, daher konnte die Immobilie auch nicht auf normalem Wege veräußert werden.

Jetzt kommt mein eigentliches Problem:
Im Grundbuch ist eine Grundschuld eingetragen (Hypothek + Darlehen). Diese habe ich als bestehendes Recht übernommen. Allerdings ist beides schon seit Jahren abbezahlt und die Löschungsbewilligungen ebenfalls ausgestellt worden (ca. 1978). Bestätigung der Bank liegt vor. Doch leider sind die Bewilligungen lt. Betreuer und einem der Söhne nicht mehr auffindbar. Die Bank sagte mir, wenn ich von allen 3 Erben die Bestätigung erhalte, dass die Löschungsbewilligung nicht mehr auffindbar ist, könnten sie eine neue ausstellen. Allerdings bekomme ich, zumindest von einem Erben, diese Bestätigung nicht.

Wie bekomme ich nun diese Grundschuld gelöscht? Da muss es doch für mich, als neue Eigentümerin noch eine Möglichkeit geben, diese Grundschuld löschen zu lassen, wenn doch alles abbezahlt ist?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
26. Juni 2018 | 22:07

Antwort

von


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Friedrichstr 171
10117 Berlin
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Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Gemäß § 1144 BGB können Sie als Eigentümerin direkt von der Bank eine Löschungsbewilligung verlangen. Ob Jahre zuvor einem anderen Eigentümer eine Löschungsbewilligung erteilt wurde, ist dabei irrelevant, weil das Grundstück in der Zwischenzeit den Eigentümer wechselte.

Von den Voreigentümern können Sie keine Bestätigung verlangen, da Sie keinen Kaufvertrag mit diesen haben.

Ich empfehle daher, einen örtlichen Anwalt mit der Einforderung einer Löschungsbewilligung von der Bank zu beauftragen. Ein örtlicher Anwalt ist hierbei notwendig, um Fehler/Mißverständnisse auszuschließen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 26. Juni 2018 | 22:33

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