Löschung der Kinderporno-Vorstrafe

| 5. März 2019 12:40 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich wurde 2007 wegen Erwerb kinderpornografischer Schriften (§184b StGB) zu 30 TS Geldstrafe verurteilt.

Dies war meine einzige Verurteilung in meinem ganzen Leben.

1. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem Führungszeugnis gelöscht?
2. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem -erweiterterten- Führungszeugnis gelöscht?
3. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem Bundeszentralregister gelöscht?
5. März 2019 | 13:17

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Informtionen wie foglt beantworte:

1. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem Führungszeugnis gelöscht?

Sie wurde nie darin aufgenommen, § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG.

2. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem -erweiterterten- Führungszeugnis gelöscht?

Ja, § 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG.

3. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem Bundeszentralregister gelöscht?

Ja, § 46 Abs. 1 Nr. 1a BZRG.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine hilfreiche erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht


Bewertung des Fragestellers 5. März 2019 | 13:45

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Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht