29. Dezember 2015
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21:04
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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wenn keine weiteren Arbeiten ausgeführt worden sind, dürfte die Forderung kaum bestehen.
Aber zunächst sollten Sie erst einmal das Gespräch abwarten, um überhaupt zu wissen, worum es geht und welche weiteren Forderungen für welche Tätigkeiten geltend gemacht wird.
Nehmen Sie zu dem Gespräch unbedingt einen Zeugen mit, der den Gesprächsinhalt dann auch später wiedergeben kann; es sollte sofort danach ein Gesprächsprotokoll gefertigt werden.
Sagen Sie nichts zu, unterschreiben Sie nichts, sondern nehmen Sie nur die Informationen auf, damit dann später alles in Ruhe geprüft werden kann, auch hinsichtlich einer möglicherweise nach dem 31.12.2015 in Betracht kommenden Verjährungseinrede.
Alle Informationen müssen dann in Ruhe aufgearbeitet werden, wobei nach Ihrer derzeitigen Sachverhaltsdarstellung und vorbehaltlich der Gesamtprüfung aller Informationen, Verträge, Rechnungen etc. viel dafür spricht, dass Sie die Forderung nicht zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg