Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Nein, der Betrag wurde ja bezahlt um ein lebenslanges Wohnrecht zu erhalten; die Zahlung alsi nicht grundlos erfolgte sondern gegen Gewährung des Wohnrechtes. Etwas anderes würde auch nicht gelten, wenn B und C mittellos werden würden.
2. Wenn die Bezahlung der Nebenkosten durch B und C notariell bestimmt wurde, können Sie bei Nichtzahlung B und C auf Zahlung verklagen. Zusätzlich könnten Sie sich auch Sicherheiten gewähren lassen (Sparbuch etc.).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Nein, der Betrag wurde ja bezahlt um ein lebenslanges Wohnrecht zu erhalten; die Zahlung alsi nicht grundlos erfolgte sondern gegen Gewährung des Wohnrechtes. Etwas anderes würde auch nicht gelten, wenn B und C mittellos werden würden.
2. Wenn die Bezahlung der Nebenkosten durch B und C notariell bestimmt wurde, können Sie bei Nichtzahlung B und C auf Zahlung verklagen. Zusätzlich könnten Sie sich auch Sicherheiten gewähren lassen (Sparbuch etc.).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt