Lebenslanges Wohnrecht?

| 1. Februar 2012 15:07 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Drei Personen
N hat Nachkommen X
B und C, nicht verwandt mit N, haben keine Nachkommen,
nur unliebsame Verwandte, denen sie nichts vererben wollen

N kauft einen alten Bauernhof und stellt jedem (B und C)
jeweils fuer 20000 Euro 1.5 Raeume mit lebenslangem
Wohnrecht zur Verfuegung (dieses per notariellem Vertrag).
B und C sollen hernach nur noch die anteiligen ueblichen
Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Waerme, etc zahlen.

Frage 1: Kann es passieren, dass N nach diesem
Vertrag spaeter den "Kaufpreis" ganz oder teilweise
zurueckzahlen muss (weil z.B.
- die "unliebsamen" Erben von B/C dieses fordern
- staatliche Einrichtungen dieses fordern, weil B oder C
zu einem spaeteren Zeitpunkt mittellos sind?

Frage 2: Sei es nun so, dass B 5 Jahre nach Abschluss des Vertrages
die Zahlungen fuer die Nebenkosten einstellt. Was kann N nun machen
(Strom oder Waerme koennen ja sicherlich nicht einfach abgeklemmt
werden) bzw. was kann N machen, damit er nicht ab einem Zeitpunkt X
fuer B und C die Nebenkosten voll zahlen muss?

Gruss
N
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Nein, der Betrag wurde ja bezahlt um ein lebenslanges Wohnrecht zu erhalten; die Zahlung alsi nicht grundlos erfolgte sondern gegen Gewährung des Wohnrechtes. Etwas anderes würde auch nicht gelten, wenn B und C mittellos werden würden.
2. Wenn die Bezahlung der Nebenkosten durch B und C notariell bestimmt wurde, können Sie bei Nichtzahlung B und C auf Zahlung verklagen. Zusätzlich könnten Sie sich auch Sicherheiten gewähren lassen (Sparbuch etc.).



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 24. Februar 2012 | 15:15

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