Lebenslange Zahlung
22. März 2008 16:00
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Preis:
30€
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Erbrecht
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe vor ca. 15 Jahren ein Papier unterzeichnet indem ich einverstanden war eine monatliche "Rente" zu zahlen.
Konkret: Mein Opa hatte eine Lebesgefährtin und bat meine Mutter ein Papier zu unterzeichnen das im Falle seines Todes meine Mutter monatlich 250 DM an die Lebensgefährtin zu zahlen ist. Dies war ein normales Schriftstück ohne Notar oder Anwaltsbeurkundung. Damals bat man mich dies auch zu unterschreiben und im Falle des Todes meiner Mutter die Zahlung zu übernehmen. Dies habe ich auch getan, wenn auch mit Zweifel. Nun mittlerweile ich auch meine Mutter gestorben und die Verpflichtung ist auf mich und meinem Bruder übergangen. Schon viele Jahre überweisen wir nun den Betrag je zur Hälfte. Zur Zeit kann ich mir diese Zahlung aber nicht leisten und finde diese Art der Rente nicht ganz in Ordnung da auch kein Kontakt besteht und auch nie wirklich bestanden hat. Ich habe dieses Schreiben unterzeichnet weil ich auch nicht mit der Wahrscheinlichkeit eines frühen Todes meiner Mutter gerechnet hatte.
Bin ich verpflichtet diese Zahlung so lange weiter zu zahlen bis die damalige Lebensgefährtin stirbt ?
Vielen Dank für eine Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
ohne genaue Kenntnis des Wortlauts und der genauen Umstände damals ist es kaum möglich, Ihre Frage eindeutig zu beantworten.
Es könnte sich um eine Leibrente nach
§ 759 BGB handeln, die (wenn nichts anderes bestimmt ist) für die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichten ist. Für dieses Leibrentenversprechen genügt die Schriftform.
Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Anwalt vor Ort ausführlich beraten zu lassen. Falls Sie mit rechtlichen Mitteln nichts gegen diese Verpflichtung unternehmen können, läßt sich mit der Dame möglicherweise über eine Abfindungszahlung verhandeln, die zwar auch eine finanzielle Belastung darstellt, aber wodurch wenigstens ein Ende absehbar sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
infokanzlei-plewe.de
Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht