Lärm durch Fußballspielen

17. April 2012 15:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


16:43

Zusammenfassung

Darf ein Vermieter das Fußballspielen auf einer Grünfläche hinter einem Mehrfamilienhaus dulden, wenn sich die Mieter dadurch gestört fühlen?

Das Fußballspielen auf einer Grünfläche hinter einem Mehrfamilienhaus kann eine unzumutbare Lärmbelästigung für die Mieter darstellen. Obwohl Kinderlärm grundsätzlich hinzunehmen ist, wird hier durch das "organisierte Fußballspielen" eine Grenze überschritten. Der Vermieter sollte durch Aufstellen eines Verbotsschildes dagegen vorgehen. Andernfalls können die Mieter ihre Miete um ca. 5% mindern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Thema Lärmbelästigung durch Fußballspielen.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, hinter dem sich eine freie Grünfläche befindet. Sowohl das Haus, als auch die Grünfläche, sind Eigentum meiner Vermieterin. Darüber hinaus befinden sich an den anderen Seiten der Grünfläche Reihen- und Doppelhäuser.
Vor einiger Zeit wurden auf der Grünfläche Tore aufgestellt, und die Kinder der Eigentümer der Reihen- und Doppelhäuser und auch Kinder aus der weiter entfernten Nachbarschaft spielen dort nun regelmäßig Fußball, mit der entsprechenden Lärmkulisse, wodurch sich wir und mehrere unserer Nachbarn gestört fühlen. Leider ist es auch so, dass die Wohnzimmer und Balkone des Mietshauses, in dem wir wohnen, direkt in Richtung Rasenplatz gehen. Die Wohnzimmer und Gärten der Häuser wiederum gehen zur anderen Seite, nach hinten, hinaus. D.h. die Eltern hören gar nichts von ihren eigenen Kindern.
Es kommen regelmäßig 10-15 Kinder zusammen und treffen sich zum Spielen. Teilweise sind auch Erwachsene dabei. Die Lärmbelästigung durch Jubelschreie usw. ist so massiv, dass selbst geschlossene Fenster keine Abhilfe schaffen. Meine Vermieterin duldet das Fußballspielen und erhält anscheinend sogar einen Geldbetrag der Eltern der spielenden Kinder für die Nutzung. Wie mir einer der Eigentümer erzählt hat, kann meine Vermieterin, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, diese Gebühr in ihren Büchern angeben und dadurch einen viel größeren Betrag an Steuern sparen. Ob dies tatsächlich so ist, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.

Trotz vieler Gespräche möchte meine Vermieterin das Fußballspielen nicht untersagen, obwohl sie selber mit der Situation nicht glücklich ist, wie sie sagt. Die Eltern der Kinder, die auch Eigentümer der Reihen- und Doppelhäuser sind, üben viel Druck auf sie aus, dem sie aus diversen Gründen, die den Rahmen dieser Email sprengen würden, nachgibt. Aber vielleicht ist es ihr auch ganz recht, dass sie den Rasenplatz „verpachten" kann.
Eine Einzäunung der Rasenfläche ist angeblich nicht erlaubt. Dies hat laut ihrer Aussage die Stadt verboten. Die Rasenfläche umpflügen und damit unbespielbar machen, möchte sie nicht, da dann „zu viel Unkraut darauf wachsen würde". Auf den Vorschlag ein Schild aufzustellen, z.B. mit der Aufschrift: Privatgrundstück. Ballspiele verboten o.ä., geht sie nicht ein. Daher glauben wir nicht wirklich, dass sie ein ernsthaftes Interesse hat das Fußballspielen zu untersagen. Sie verscherzt es sich anscheinend lieber mit ihren eigenen Mietern, als mit den Eigentümern und Eltern der anliegenden Einzelhäuser.

Die Lärmbelästigung ist teilweise enorm und geht über Stunden, und wir möchten dies nicht weiter hinnehmen, da es unsere Lebensqualität stark einschränkt. Fenster öffnen geht gar nicht mehr. Aber auch bei geschlossenem Fenster ist ein Buch lesen nicht mehr möglich. Man kann höchstens das Radio oder den Fernseher entsprechend laut einstellen, dass der Krach von draussen einigermaßen übertönt wird. Ist das Fussballspielen in vollem Gange, sind 80 Dezibel schnell erreicht.
Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass sich im Umkreis von circa 250 Metern 2 offizielle Bolzplätze befinden, die beide über fest installierte Tore verfügen.
Es geht hier nicht darum, sich als Spießer oder Spielverderber aufzuführen, und Kindern das Spielen zu verbieten. Wir wohnen mittlerweile seit 6 Jahren in diesem Haus. Einige unserer Nachbarn noch länger. Es ist eine sehr kinderreiche Gegend, in der immer eine gewisse Geräuschkulisse herrscht, die aber niemanden stört und völlig okay ist. Kinder sollen spielen und sich austoben. Es geht hier darum, dass durch das „organisierte Fußballspielen" eine Grenze überschritten wird, bei der aus sozialadäquatem, zu akzeptierenden Kinderlärm eine Belästigung wird.
Daher möchte ich Sie um Hilfestellung bitten, inwieweit wir diesen Lärm hinnehmen müssen, oder unsere Vermieterin zur Unterlassung auffordern können. Und ob es die Möglichkeit gibt diesem Problem durch Mietkürzung Nachdruck zu verleihen.
Bei meiner Recherche im Internet habe ich ein Urteil des AG Frankfurt/Main gefunden. AZ 33 C 1726/04 – 13. Dort steht etwas von einem Verbotsschild, und 5% Mietkürzung. Inwieweit kann man dieses Urteil auf unseren Fall beziehen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
17. April 2012 | 17:04

Antwort

von


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Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Das Urteil ist in Bezug auf das Verbotsschild und die Mietkürzung voll auf Ihren Fall anwendbar. Ich rege an, die Vermieterin auf das Urteil hinzuweisen und ihr unter Fristsetzung die Mietminderung anzudrohen. Als angemessene Frist würde ich 14 Tage vorschlagen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 25. April 2012 | 16:19

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine kurze Nachfrage. Hätten wir denn noch eine Chance das Fussballspielen zu unterbinden, wenn unsere Vermieterin die Mietkürzung hinnimmt, aber kein Verbotsschild aufstellt? Bzw. kann sie sich sozusagen entscheiden zwischen Mietkürzung und Schildaufstellen?

Ist es denn generell überhaupt rechtens, dass die Vermietern eine Rasenfläche hinter ihrem Mietshaus an die Eigentümer der umliegenden Häuser "vermietet", damit deren Kinder dort Fussballspielen können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. April 2012 | 16:43

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können dann immer noch gegen die Vermieterin auf Unterlassung bzw. auf Verbot des Spielens klagen.

Sie kann sich zwar entscheiden, die Mietminderung hinzunehmen, allerdings haben Sie dann noch die oben genannte Möglichkeit der Klage.

Grundsätzlich ist es durchaus rechtens, eine Rasenfläche zum Spielen zu vermieten. Rechtlich problematisch ist hier nur der Lärm.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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