Längerer Auslandsaufenthalt

31. Oktober 2024 14:14 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte.
Meine ehemalige Partnerin, beabsichtigt mit unserem gemeinsamen Sohn 12 Jahre (geteiltes Sorgerecht) einen längeren Auslandsaufenthalt in Paraguay. Dieser soll sich in einem, mir noch nicht genauer bekannten, Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken. Meine Informationen bisher ist zwischen den Osterferien und den Sommerferien 2025. Ich habe bisher in den letzten zwei Jahren einer drei wöchigen Reise in den Ferien zugestimmt. Einer solchen Reise über Monate will ich nicht zustimmen. Gründe denke ich sind selbsterklärend. Er wird aus dem sozialen, dem familiären und dem schulischen Umfeld gerissen. Gründe für diese Reise gibt es nicht. Dort leben keine Verwandten, nur Freunde die wegen der "restriktiven Coronaauflagen" ausgewandert sind. Meine Meinung tut hier sicher nichts zur Sache. Diese differiert aber immens zu der meiner ehemaligen Lebensgefährtin. In der Schule, würde mir nach Rückfrage versichert, dass nach meiner Schilderung, keine Ausnahme von der Schulpflicht gemacht werden kann. Ich erwarte in Kürze ein Schreiben Ihres Anwalts, wollte aber für mein Gewissen schon einmal eine Einschätzung vorab haben. Ich hoffe den Fall so dargelegt zu haben, dass eine Antwort möglich ist.
MfG
31. Oktober 2024 | 16:09

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

entscheidend ist das Kindeswohl.

Nach Ihrer Darstellung, enstspricht die längere Reise nicht dem Kindeswohl.

Das Kind wird aus der Schule herausgenommen.

Wenn keine einvernehmlich Regelung getroffen werden kann, müssen Sie eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Dazu müssen Sie vor dem Familiengericht den Antrag stellen, dass Ihnen das Aufenthaltsbestiimungsrecht übertragen wird.

Die Aussichten sind als positiv einzuschätzen, da das Kindeswohl bei der längeren Reise nicht gewahrt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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