21. Oktober 2024
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19:10
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
In Ihrer Situation scheint es, dass die Hochschule eine organisatorische Pflicht verletzt hat, indem sie Ihnen die Information über den Prüfungstermin nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
Da Sie keine E-Mail erhalten haben, obwohl dies für die anderen Studierenden der Fall war, könnte dies als ein Versäumnis der Hochschule gewertet werden.
2.
Da in der Prüfungsordnung keine spezifischen Ankündigungsfristen für Wiederholungsprüfungen festgelegt sind, könnte man argumentieren, dass die Hochschule dennoch eine angemessene Frist zur Vorbereitung gewährleisten muss.
Die Tatsache, dass Sie nur drei Tage vor der Prüfung durch Zufall von dem Termin erfahren haben, könnte als unangemessen betrachtet werden.
3.
Sie sollten das Prüfungsamt schriftlich darüber informieren, dass Sie die Information über den Prüfungstermin nicht erhalten haben und dass Ihnen dadurch eine angemessene Vorbereitung nicht möglich war. Bitten Sie um einen neuen Termin oder um eine Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die Prüfung unter fairen Bedingungen abzulegen.
4.
Es wäre ratsam, alle Kommunikationen schriftlich zu dokumentieren, um im Falle eines späteren Einspruchs Beweise vorlegen zu können. Da die Hochschule den Fehler eingeräumt hat, könnte dies Ihre Position stärken, dass die Prüfung nicht als "nicht bestanden" gewertet werden sollte, wenn Sie nicht teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt