21. Mai 2007
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00:34
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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61231 Bad Nauheim
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Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Der Urlaubsanspruch für das Jahr 2007 wird, auch wenn Sie unterjährig in Teilzeit gehen, entsprechend angepasst werden. D.h. die Urlaubstage werden für das gesamte Jahr 2007 entsprechend reduziert auch für den anteiligen Urlaub für die ersten fünft Monate, den Sie bisher nicht nehmen konnten.
Hinsichtlich des Resturlaubes für 2006, wird dieser soweit er noch auf 2007 übertragbar ist, entsprechend zu kürzen sein. Grundlage hiefür ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. April 1998 - 9 AZR 314/97):
"Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen. Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist.“
Auch wenn der Voll- in einen Teilzeitvertrag während des Jahres und nicht zu Beginn des Jahres geändert wird, wird anhand des BAG Urteils keine anderes Ergebnis erfolgen, da entscheiden ist, dass der Resturlaub übertragen wird und während der Teilzeitphase genommen werden kann.
Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können, hoffe Ihnen aber gleichwohl einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA