Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Allgemeinen richtet sich der Urlaubsanspruch nach den Arbeitstagen pro Woche. Der Gesetzgeber sieht einen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche vor und von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Alles, was darüber liegt, ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Richtigerweise ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit zu kürzen, zwingend ist dies aber nicht. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel.
Anzahl der Urlaubstage im Betrieb x Arbeitstage pro Woche geteilt durch Arbeitstage pro Woche.
Da Sie aber an mehreren Wochen hintereinander Zur Arbeit verpflichtet sind und dann 1 Woche frei haben, erweist sich die Berechnung als komplizierter. Bei Ihnen ist für die Berechnung ein längerer Zeitraum als eine Woche zugrunde zu legen. Dieser kann zwischen mehreren Wochen und einem ganzen Jahr liegen. Maßgeblich ist dabei jeweils der Zeitraum, nach dem sich der Arbeitsrhythmus berechnet. Bei einer Jahressollarbeitszeit ist eine Jahresberechnung vorzunehmen, dh der gesetzliche Urlaubsanspruch ist mit der Zahl der individuellen Jahresarbeitstage zu multiplizieren und dann durch die konkreten Jahreswerktage zu dividieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen