Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie müssen die (alten) Kündigungsfristen iSv. 565 BGB aF einhalten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
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Sie müssen die (alten) Kündigungsfristen iSv. 565 BGB aF einhalten.
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Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
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