Kündigung und Urlaubsanspruch

2. Juli 2010 16:21 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag
Ich habe am 1.1.2010 eine Assistenzarztstelle in einer Praxis in Bayern angetreten.
Am 15.6.2010 habe ich die Stelle mit einer Frist von 14 Tagen zum 1.7.2010 gekündigt.
Da die Praxis 3 Wochen Praxisurlaub hatte und ich noch 2 Wochen zusätzlich genommen habe, habe ich meine 27 Tage Erholungsurlaub für dieses Jahr bereits verbraucht.
Im Vertrag ist keine Rede von der 1/12 Regelung oder anderen Einschränkungen. Die Urlaube waren jeweils vom Chef genehmigt.
Mein Chef ist nun sehr ungehalten über meine Kündigung und möchte weitere rechtliche Schritte einleiten da ich zuviel Urlaub genommen hätte.
Wie sieht das von seitens des Arbeitsrechts aus? Ab dem 1.7 müsste ich doch vollen Urlaubsanspruch haben bzw. falls der Chef den Urlaub genehmigt steht er doch auch in Verantwortung?
Vielen Dank für eine Antwort
2. Juli 2010 | 17:11

Antwort

von


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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


den angekündigten Regreßanspruchen können Sie nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hinsichtlich der Urlaubsgewährung gelassen entgegensehen.

Denn Voraussetzungen für Regreßansprüche wäre ein Verschulden Ihrerseits, was nicht einmal ansatzweise zu erkennen ist. Denn wenn es sich um genehmigten Urlaub handelt, liegt kein Verschulden Ihrerseits vor.

Der Arbeitgeber mag sich zwar ärgern; mehr wird er aber bezüglich der Urlaubsgewährung nicht rechtlich durchsetzen können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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