Kündigung mit falschem Ausstellungsdatum

3. Mai 2018 04:25 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich selbst habe meine Kündigung mit Darum 14.5.2018 zum 15.5.2018 eingereicht. Gleichzeitig Krankenmeldung vom 12.4.-02.05.2018 die mittlerweile bis 31.05.2018 verlängert wurde aufgrund einer OP am Arm.
Daraufhin bekam ich vom Arbeitgeber die Kündigungsbestätigung mit Bitte um Korrektur des Ausstellungdatums. Ich würde ausserdem unwiderruflich freigestellt.
Da ich mehr oder weniger zur Kündigung aufgestachelt wurde durch Mobbing von der Chefin, nun meine Frage: kann ich die Korrektur der Kündigung ändern mit Ausstellung 02.05. Zum 31.05.?
3. Mai 2018 | 06:01

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Sie haben in der dem Arbeitgeber zugegangenen Erklärung zum 15.05.2018 gekündigt. Das allein ist die rechtlich bedeutsame Erklärung, und die können Sie natürlich nicht mehr ändern, weil diese Erklärung mit Zugang beim AG wirksam geworden ist.
Eine Kündigung zum 31.05. ist deswegen nicht mehr möglich, weil Sie bereits wirksam zum 15.05. gekündigt haben.

Im übrigen möchte der AG ja auch nur (aus formalen Gründen) eine Korrektur des Datums der Ausstellung des Kündigungsschreibens auf den 02.05.2018.

Mit freundlichen Grüßen

Beachten Sie bitte meine Hinweise zur Datenverarbeitung unter https://www.magentacloud.de/share/qhfwphvs89


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