Kündigung in Probezeit während Arbeitsunfähigkeit - Dauer der Lohnfortzahlung

1. Juli 2023 13:12 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitsverhältnis beginnend 1.4.2023 wurde gestern in der Probezeit gekündigt (ohne Angabe von Gründen), zum 31.7.2023.
Mein Arzt hat mir letzte Woche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Die Folgebescheinigung wird aller Voraussicht nach über den 31.7.2023 hinausgehen.

Habe ich Anspruch bei meiner privaten Krankenkasse auf Krankengeld wenn dies eintrifft oder erlischt mein Anspruch ab dem 1.8.2023 automatisch und ich werde arbeitslos ?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.


Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

In Deutschland ist die private Krankenversicherung (PKV) eine Form der Krankenversicherung, bei der der Versicherungsnehmer und die Versicherungsgesellschaft einen individuellen Vertrag abschließen. Dieser bestimmt, welche Leistungen erbracht werden und wie die Beiträge berechnet werden. Krankengeld ist eine dieser Leistungen, die oft in PKV-Verträgen enthalten sind.

Generell zahlt die private Krankenversicherung das Krankengeld ab dem Tag, den der Versicherungsnehmer in seinem Vertrag festgelegt hat, zum Beispiel ab dem 43. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Zeitpunkt muss nicht unbedingt mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses zusammenfallen.

In der Regel ist Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch nach Ende Ihres Arbeitsvertrags weiterhin gültig und Sie könnten theoretisch weiterhin Krankengeld von Ihrer privaten Krankenkasse erhalten. Allerdings hängt dies stark von den spezifischen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Einige Verträge könnten beispielsweise vorsehen, dass der Anspruch auf Krankengeld automatisch endet, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

In Deutschland ist es gesetzlich zulässig, das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Das heißt, Sie werden automatisch zum 01.08.2023 arbeitslos.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin


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