Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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E-Mail: tsmack@t-online.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Der Versicherungsmakler schuldet nach der Rechtsprechung des BGH seinem Auftraggeber Beschaffung und Aufrechterhaltung eines bestmöglichen Versicherungsschutzes.
Nach Ihrer Schilderung hat der Versicherungsmakler seine Pflichten offensichtlich verletzt, wenn er den Vertrag pflichtwidrig zu spät kündigte.
Warum allerdings der Versicherungsschutz Ihrer bisherigen Versicherung bei einer verspäteten Kündigung beendet ist, bzw. ob die Versicherung eine Weiterversicherung ablehnen durfte, wäre noch einmal anhand der Vertragsdokumente gesondert zu prüfen.
Darüber hinaus hat der Versicherungsmakler auch Aufklärungs- und Beratungspflichten deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können.
Gemäß Ihren Angaben gehe ich davon aus, daß der Versicherungsmakler sich durch sein pflichtwidriges Verhalten – verspätete Kündigung – Schadensersatzpflichtig gemacht hat, wenn Ihnen hierdurch finanzielle Nachteile entstanden sind.
Ich empfehle Ihnen daher mit der Angelegenheit einen Rechtsanwalt zu betrauen, um ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler geltend machen zu können.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Sehr geehrter Herr Anwalt,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zum Punkt warum die Versicherung trotzdem kündigte: Es kam ein Mitarbeiter der Versicherung zu mir ins Haus und ich habe wahrheitsgemäß die Fragen beantwortet. Es gab keine gravierdenden Veränderungen im Vergleich zum Vertragsabschluß vor Jahren. Lediglich hatte ich eine Kur bewilligt bekommen. Aber davon ist meine Zusatzversicherung ja nicht betroffen da die Kur 4 Wochen geht und solange habe ich ja Lohnfortzahlung. Evtl. zahlt meine Zusatzversicherung ein Krankenhaustagegeld.
Ist das der Grund für die nicht Weiterführung des Vetrags?? Und wenn, darf die das??
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Den Kündigungsgrund hätte Ihnen eigentlich die Versicherung im Kündigungsschreiben mitteilen müssen.
Jedenfalls kann Ihnen eine Krankenversicherung nicht einfach kündigen, wenn Sie vertragsgemäße Leistungen in Anspruch genommen haben – dazu sind Versicherungen schließlich da.
Insbesondere wenn Sie durch die Kündigung Anwartschaften verlieren, sollten Sie das Kündigungsschreiben rechtlich überprüfen lassen (falls Ihnen die Versicherung die Kündigung noch nicht schriftlich bestätigt hat sollten Sie eine schriftliche Bestätigung anfordern), gerade im Bereich der Krankenversicherung ist die Versicherung nicht berechtigt ohne Kündigungsgrund einfach den Vertrag zu beenden.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt